Biopsie: Entnahme von Gewebe oder Zellen aus einem lebenden Organismus mittels eines Instrumentes (z. B. Spezialkanüle oder Skalpell) zur mikroskopischen Untersuchung.
Chemotherapie: Allgemein wird unter Chemotherapie die Hemmung von Infektionserregern oder Tumorzellen im Organismus durch Medikamente verstanden. Prinzipiell können diese sogenannten zytostatischen Medikamente aus Pflanzen und aus anderen Naturstoffen gewonnen und aufgereinigt oder durch chemische Synthesen hergestellt werden. Für die Wirksamkeit und die Gefährlichkeit dieser Medikamente spielt die Herkunft eine untergeordnete Rolle. Bei Tumorpatienten versteht man unter Chemotherapie in der Regel die Behandlung mit diesen Medikamenten.
Mammographie: Röntgendarstellung der Brustdrüse. Nach wie vor die aussagekräftigste technische Untersuchung zur Früherkennung, da auch noch nicht tastbare Tumoren zu erkennen sind. Die endgültige diagnostische Zuordnung einer Geschwulst ist aber letztlich nur durch die mikroskopische Untersuchung einer Gewebeprobe möglich.
Mastektomie: Brustamputation, operative Entfernung der weiblichen Brustdrüse bei malignen Mammatumoren.
Metastase: Krankheitsherd, der durch die Verschleppung von krankeitserregendem Material (Tumorzellen, Bakterien) aus einem ursprünglichen Krankheitsherd entsteht. Im engeren Sinne ist damit die Metastase eines bösartigen Tumors gemeint.
Screening-Untersuchung: (engl., Bildschirm/durchsieben) systematischer Suchtest, Verfahren zur Reihenuntersuchung.
Sonographie (Ultraschalluntersuchung): Diagnosemethode, bei der Ultraschallwellen durch die Haut in den Körper eingestrahlt werden. An den Stellen, an denen die Wellen an Gewebs- und Organgrenzen zurückgeworfen werden, kann ein Empfänger die Wellen wieder aufnehmen und mithilfe eines Computers in Kurven oder Bilder verwandeln. Es tritt keine Strahlenbelastung auf.
Strahlenbehandlung (Radiotherapie): Anwendung ionisierender Strahlen zu Heilungszwecken. Hierbei werden grundsätzlich sehr viel höhere Strahlendosen notwendig als bei der Anfertigung eines Röntgenbildes zu diagnostischen Zwecken. Die Strahlentherapie unterliegt strengen Sicherheitsauflagen, die eine Gefährdung des Patienten vermeiden helfen.
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