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Qualitäts-TÜV für Kliniken

Transparenz als Lernfach

Von Gabi Stief

Gute Arbeit, guter Service, gute Behandlung – wer wünscht sich das nicht. Doch woran erkennt man eine gute Arbeit? Wer misst die Qualität einer Leistung? Transparenz im Gesundheitswesen war vor Jahren noch unbekannt. Doch das ändert sich.
Qualitätsmanagement im Krankenhaus: Patientin im Gespräch

Qualitätsmanagement im Krankenhaus: Patientin im Gespräch

© Tim Schaarschmidt

Seit 2001 gibt es die Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS), in der die Krankenhausgesellschaft, die Krankenkassen, die Bundesärztekammer und der Deutsche Pflegerat zusammenarbeiten. Die BQS hat einen klaren Auftrag: Sie soll die Ergebnisse der medizinischen und pflegerischen Qualität an deutschen Krankenhäusern nicht nur erfassen, sammeln und für Fachleute auswerten, sondern auch in ausgewählten Bereichen dem medizinischen Laien zugänglich machen.

Das Verfahren ist kompliziert. Seit 2001 müssen bundesweit alle 1500 Kliniken nach Abschluss einer Behandlung bestimmte Daten an die jeweilige Landesgeschäftsstelle der BQS liefern. Dafür wurden Dokumentationsbögen und sogenannte Qualitätsindikatoren von den BQS-Fachgremien entwickelt. Die „Indikatoren“ sind Merkmale, die für den Heilungserfolg einer bestimmten Krankheit oder einer Operation von zentraler Bedeutung sind.

Wichtig ist beispielsweise, dass bei Brustkrebsoperationen die Hormonempfindlichkeit des Tumors gemessen wird, um anschließend die richtige Therapie zu wählen – die Klinik muss der BQS melden, ob die Untersuchung stattgefunden hat. Beim Einsatz von künstlichen Gelenken muss dokumentiert werden, ob Antibiotika verabreicht wurden; bei der Implantation eines Herzschrittmachers wird festgehalten, ob es zu Komplikationen kam.
Da man schlecht von heute auf morgen die Daten von rund 16 Millionen Krankenhausleistungen erfassen kann, hat man zunächst mit einer kleinen Auswahl von Behandlungen begonnen. Mittlerweile unterliegen 26 Behandlungen der externen Dokumentationspflicht und dem Qualitätsvergleich – von der Herzkatheteruntersuchung bis zur Gallenblasenoperation. Jedes Jahr werden die Daten aktualisiert.

Bis vor Kurzem hat der Patient davon wenig erfahren. Zwar sind die Kliniken seit 2005 verpflichtet, jedes Jahr Qualitätsberichte über Patientenzahlen und medizinische Fachrichtungen zu veröffentlichen. Doch erst seit 2007 müssen diese Berichte auch Informationen über zehn der 26 bei der BQS erfassten Leistungsbereiche enthalten.
Kritiker bemängeln, dass Ergebnisse wie die Sterblichkeit oder die Wiedererkrankungsquote bei Brustkrebs nach wie vor im Verborgenen bleiben oder gar nicht ermittelt werden. Unter den Kliniken gibt es nach wie vor Vorbehalte gegen eine vergleichende Statistik. Auch beim hannoverschen Krankenhausspiegel lehnten einzelne Kliniken bei bestimmten Krankheiten die Veröffentlichung ihrer Daten ab – häufig mit dem Argument, dass die schlechten Noten nur auf ein Erfassungsproblem zurückgingen.

Befürworter sprechen von einem „lernenden System“. Fest steht: Beim Lernen steigt der Druck, über die Qualität der eigenen Arbeit zu informieren – zum Nutzen des Patienten.

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