Jeder Interessierte kann dann die Qualitätsberichte im Einzelnen im Internet einsehen; bislang stehen dort nur die Pflegeheime. Dennoch sei die Note wenig geeignet, ein Pflegeheim danach wirklich bewerten zu können, sagt Stefan Neumann, Pflegeexperte des Fachverlags Vincentz Network.
Der Prüfkatalog für jede Einrichtung umfasst insgesamt 82 Fragen in fünf Rubriken. Im Qualitätsbereich 1, dem umfangreichsten des Verfahrens, sind zur Pflege und medizinischen Versorgung 35 Fragen aufgelistet. Der Qualitätsbereich 2, der Umgang mit demenzkranken Bewohnern, umfasst zehn Fragen. Im Qualitätsbereich 3, der die soziale Betreuung und Alltagsgestaltung bewerten soll, sind ebenso zehn Fragen aufgeführt. Der Qualitätsbereich 4 – Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft, Hygiene – wird mit neun Fragen behandelt. Die Zufriedenheit der Bewohner im Qualitätsbereich 5 soll mithilfe von 13 Fragen festgestellt werden.
Aus 64 Einzelposten (ohne die Befragung der Bewohner) wird die Gesamtnote ermittelt. Die Ergebnisse sind auf folgenden Internetseiten der Krankenkassen einsehbar:
www.aok-Gesundheitsnavi.de (AOK)
www.bkk-pflege.de (BKK)
www.der-pflegekompass.de (Knappschaft, LKK, IKK)
www.pflegelotse.de (Verband der Ersatzkassen, vdek)
Pflegefachmann Neumann ist mit dem Prüfverfahren trotz aller Kritik zufrieden: „Das bringt einen enormen Qualitätsschub und forciert eine bessere Versorgung der Pflegeheimbewohner.“ Zwar gebe es Einrichtungen, die Noten zwischen 3,8 und 4,5 erhielten, doch die Mehrheit der Heime habe gut abgeschnitten.
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