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Auszeichnung mit Tierschutzpreis

Forscher entwickeln menschliche Stammzellen als Ersatz für Tierversuche


Gezüchtetes Herzmuskelgewebe imitiert Kraft, Schlagdauer und Rhythmus menschlicher Herzen: Für ihre Entwicklung aus menschlichen embryonalen Stammzellen erhielt ein Hamburger Forscherteam den Ursula M. Händel-Tierschutzpreis. Mit dem Verfahren soll die Wirkung von Herzmedikamenten getestet werden.
Menschliche Stammzellen können als Ersatz für Tierversuche dienen. (Symbolbild)

Menschliche Stammzellen können als Ersatz für Tierversuche dienen. (Symbolbild)

© dpa

Ein Hamburger Forscherteam hat als Ersatz für Tierversuche einen Test mit menschlichen embryonalen Stammzellen entwickelt. Dafür erhält es von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) den Ursula M. Händel-Tierschutzpreis. Die Gruppe um Professor Thomas Eschenhagen vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) bekomme den Preis für ein Verfahren, mit dem die Wirkung von neuen Herzmedikamenten getestet werden kann, teilte das UKE am Freitag mit.

Die Forscher züchten dazu aus menschlichen embryonalen Stammzellen dreidimensionales Herzmuskelgewebe, das Kraft, Schlagzahl, Schlagdauer und den Rhythmus menschlicher Herzen imitiert. Dadurch lasse sich in Zukunft die Zahl von Tierversuchen senken. Der Ursula M. Händel-Tierschutzpreis ist mit 50.000 Euro dotiert und soll am Montag in Berlin verliehen werden. Das Preisgeld teilen sich die Hamburger mit einem weiteren Preisträger, einem Team aus Konstanz.

„Ich freue mich sehr über diesen Preis für unsere Gruppe, da ich denke, dass wir wirklich etwas zum Thema Tierschutz in der Pharmakologie beitragen können“, sagte Eschenhagen. Ihm sei aber das Dilemma bewusst, das mit dieser Entwicklung die Nutzung von menschlichen embryonalen Stammzellen verbunden sei.

„Das Dilemma ist, dass wir nun eine Methode haben zur Verbesserung der präklinischen Arzneimittelentwicklung, die beispielsweise die Industrie oder wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht so ohne Weiteres für konkrete Arzneimitteltestungen in Deutschland nutzen können“, sagte Eschenhagen. Die Gesetzeslage sei angesichts der ethischen Problematik der menschlichen embryonalen Stammzellen derzeit nicht eindeutig.

Die Verwendung und Einführung der ethisch umstrittenen Zellen ist nach dem Stammzellgesetz geregelt, und in Deutschland restriktiver als in manchen anderen Ländern. Wer mit den Zellen arbeiten will, muss sich dies vom Robert Koch-Institut in Berlin genehmigen lassen.

Die Konstanzer Gruppe um Professor Alexander Bürkle und Maria Moreno-Villanueva erhält die Auszeichnung nach Angaben der DFG für eine Methode, mit der schädliche Wirkungen chemischer Stoffe auf das Erbgut untersucht werden können (Genotoxizität). Hierzu wird laut DFG bislang viel Blut benötigt, das aus Rinderföten gewonnen werde.

dpa

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