Übrigens können auch jüngere Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind (so genannte „Kann-Kinder“), in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen sozialen, körperlichen und geistigen Fähigkeiten besitzen. Über die Aufnahme dieser Kinder entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Schulpflichtige Kinder wiederum können um ein Jahr zurückgestellt werden, wenn zu befürchten ist, dass sie aufgrund ihres Entwicklungsstandes im ersten Schuljahr massive Probleme haben werden, dem Unterricht zu folgen.
Die Schulanmeldung erfolgt etwa 15 Monate vor der Einschulung (meist im April des Jahres vor Schulbeginn). Das Kind muss zur Anmeldung mitkommen, da hier festgestellt wird, wie gut das Kind mit der deutschen Sprache zurecht kommt. Sollten die Sprachkenntnisse nicht ausreichen, um dem späteren Unterricht problemlos zu folgen, bekommt das Kind im Jahr vor der Einschulung eine Sprachförderung.
Die Einschulung erfolgt dann – meist mit einer Feier – am ersten Samstag nach den Sommerferien.
HAZ.de Anmeldung