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Worauf die Eltern achten

Engagierte Erzieher und lange Öffnungszeiten


Mütter und Väter achten bei der Suche nach einem Platz im Kindergarten auf Qualität - und besonders auf praktische Fragen.

Viele Kitas überschlagen sich inzwischen mit Angeboten wie Frühenglisch, Musik oder Forschen. Doch was gibt für Eltern tatsächlich den Ausschlag, wenn sie für ihr Kind einen Platz suchen? In Gesprächen mit Eltern stellt sich schnell heraus, dass oft zunächst ganz praktische Fragen wie Öffnungszeiten und die Lage des Kindergartens wichtig sind. „Ich habe mir nur Kindergärten mit langen Öffnungszeiten angesehen“, berichtet Sigrid Sonderhoff aus Laatzen. Anderes sei wegen ihrer Arbeitszeit gar nicht in Frage gekommen.

Doch am wichtigsten war der Mutter, dass die Erzieherinnen einen warmherzigen und engagierten Eindruck machten. „Ich hatte gleich ein gutes Gefühl.“ Sigrid Sonderhoff wählte, da sie selbst gläubig ist, für ihre Tochter Elsabeh einen christlichen Kindergarten. Eine Garantie für Qualität sei das allerdings nicht, betont sie. Der St.-Mathilden-Kindergarten sei mit zwei Gruppen klein und überschaubar – in Sonderhoffs Augen ein deutlicher Pluspunkt. Das pädagogische Konzept sieht etwa vor, dass die Kinder selbst entscheiden, wann sie spielen. „Jedes Kind kann seinem eigenen Rhythmus nachgehen.“ Auch der multikulturelle Charakter der Kita, die viele türkische Kinder besuchen, gefiel Sonderhoff gut.

Bei Regina Stuber hing die Wahl stark davon ab, ob dort gut ausgebildete Erzieher arbeiten. Doch wie lässt sich das feststellen? „Das spricht sich herum. Und ob Engagement da ist und die Erzieher Weiterbildungen wahrnehmen, wird schnell klar.“ Die Stubers suchten einen Kindergarten, in dem ihr Sohn gefördert wird. Der privat organisierte „Tiga-Park“ bietet Musik und ein Bewegungsprogramm. „Das ist ganz wichtig. Nach einem ganzen Tag im Kindergarten kann man mit einem kleinen Kind nicht noch zum Sport oder in die Musikschule gehen.“

Zudem ist die Kita das ganze Jahr geöffnet – die Eltern müssen sich mit ihrer Ferienplanung nicht nach Schließzeiten richten. Der Urlaub der Erzieher lasse sich mit Vertretungen gut überbrücken, betont Regina Stuber.

Für Cornelia Hiemer-Huhs war wichtig, dass Kindergarten und Arbeitsstelle nahe beieinander liegen. „Das ist praktisch und zeitsparend.“ Ihr Sohn Max besucht die Ganztagskita einer Elterninitiative mit Öffnungszeiten bis 17 Uhr, die flexibel gehandhabt werden. „Ich kann Max statt wie vereinbart gegen 16 Uhr auch um 14.30 Uhr oder erst um 17 Uhr abholen.“

Bärbel Hilbig

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  • Und worauf Sie noch achten sollten Georg Weil – 21.10.09
    Und worauf Sie noch achten sollten:

    - Geben Sie sich nicht damit zufrieden, wenn Ihnen eine Tagesmutterbetreuung als Alternative zu Ihrem rechtlich festgeschriebenen und individuell einklagbaren Kindergartenplatz angeboten wird. Wenn Sie einen Kindergartenplatz vorziehen, z.B. weil Ihr Kind dann mit vielen anderen Kindern zusammen spielen kann und dabei von professionellen Erzieherinnen und Erziehern angeleitet wird, dann soll Ihr Kind das auch tun können. Der Rechtsanspruch bezieht sich auf einen richtigen Kindergartenplatz!

    - Wenn Ihr Kind nicht gerade zu Beginn des Kindergartenjahres im August drei Jahre alt wird sondern z.B. erst im Dezember, dann erschwert das den ab drei Jahren geltenden rechtlich zugesicherten Zugang zum Kindergarten auch tatsächlich umzusetzen. Lassen Sie sich keinesfalls abwimmeln! Wenden Sie sich an das Familienservicebüro der Stadt Hannover. Es ist verpflichtet, Ihnen in diesem Fall zu Ihrem Recht zu verhelfen! Voraussichtlich wird Ihnen dann höchstens ein Halbtagsplatz angeboten. Denn zu mehr ist die Kommune nicht verpflichtet. Achten Sie darauf, dass Ihnen dieser Platz wenigstens wohnortnah angeboten wird. Sie sind nicht verpflichtet ein Angebot am anderen Ende der Stadt anzunehmen! Und machen Sie ggf. Ihren Wunsch nach einem Ganztagsplatz immer wieder deutlich, so dass Ihr Kind zu Beginn des neuen Kindergartenjahres dann auch auf einen Ganztagsplatz wechseln kann.

    - Ermöglichen Sie Ihrem Kind auf jeden Fall auch dann einen Kindergartenplatz, wenn Sie selbst arbeitssuchend oder nicht erwerbstätig sind. Der individuell einklagbare Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz wurde für Ihr Kind geschaffen! Dieser Anspruch hat völlig unabhängig von der Erwerbssituation der Eltern volle Geltung! Das Kind profitiert vom Besuch des Kindergartens völlig unabhängig von der Erwerbssituation der Eltern. Das gilt auch für Krippen und Hortplätze. Leider gibt es bislang keinen individuell einklagbaren Rechtsanspruch für Krippe und Hort. Lassen Sie trotzdem auch hier nicht locker!

    - In Hannover gibt es für die Kita-Beiträge eine Sozialstaffelung, so dass Eltern mit niedrigen Einkommen weniger bis keine Beiträge für den Kita-Besuch ihrer Kinder entrichten müssen. Ferner gibt es eine Geschwister-Regelung!

    - Bedenken Sie, dass Ihr Kind größer wird und irgendwann in die Schule kommt. Dann braucht es einen Hortplatz für die Nachmittagsbetreuung, denn das, was bisher unter so ominösen Titeln wie "Schule im Stadtteil" oder "Offene Ganztagsschule" angeboten wird, stellt keine verlässliche Betreuungsalternative zu einem Hortplatz da. In Hannover jedoch herrscht ein eklatanter Hortplatzmangel. Eine Möglichkeit die Chancen auf einen Hortplatz deutlich zu verbessern ist es, das Kind in einer Kindertagesstätte anzumelden, in dem auch ausreichend Hortplätze zur Verfügung stehen. Besucht Ihr Kind den Kindergarten in einer Kindertagesstätte mit Hort, dann verbessern Sie deutlich die Chancen auf einen Hortplatz.
    Weil die Horte in vielen Kindertagesstätten völlig überlaufen sind, ist es andernfalls sehr schwer einen Hortplatz zu finden.

    - Melden Sie Ihr Kind in möglichst vielen Kindertagesstätten an! Das gilt umso mehr wenn es nicht um einen Kindergartenplatz sondern um einen Krippenplatz (0-3 Jahre) oder einen Hortplatz geht (Nachmittags- und Ferienangebot für Schulkinder). Da es kein standardisiertes zentrales Anmeldeverfahren gibt, kann es Ihnen passieren, dass Sie einen Betreuungsvertrag bei dem Kindergarten Ihrer "Zweiten Wahl" bereits unterschrieben haben und dann trotzdem noch einen Platz in Ihrem Wunschkindergarten bekommen. Unterschreiben Sie diesen auch noch und kündigen Sie den zuerst unterschriebenen. Da ohnehin überall der Mangel vorherrscht wird der Platz für den Sie sich zunächst entschieden hatten i. d. R. dann doch noch andersweitig besetzt und Ihnen werden keine Ausfallgebühren in Rechnung gestellt.

    - Erkundigen Sie sich nach der Ausbildung des pädagogischen Personals. Das Nds. Kita-Gesetz schreibt vor, das in einer Kindergartengruppe in der Regel zwei Erzieherinnen/Erzieher eingesetzt werden. Ausnahmsweise kann aber auch eine/ein Erzieherin/Erzieher und eine/ein Kinderpflegerin/-pfleger oder Sozialassistentin/-assistent, die jeweils eine deutlich geringer qualifizierende Ausbildung absolviert haben als eine Erzieherin/Erzieher, die zweite Erzieherin/den zweiten Erzieher ersetzen. Weil Kinderpflegerinnen/-pfleger, bzw. Sozialassistentinnen/-assistenten nicht nur geringer qualifiziert sind, sondern auch weniger verdienen, machen viele Träger von der Ausnahmeregelung Gebrauch.

    - Achten Sie beim Einkauf auf "fair gehandelte Produkte"? Kaufen Sie z.B. nur solche Textilien bei denen sichergestellt ist, dass die Arbeiterinnen und Arbeiter in den Textilfabriken des Herkunftslandes sich gewerkschaftlich organisieren können? Dann sollte es für Sie auch bei der Wahl des Kita-Platzes eine Rolle spielen, dass die Erzieherinnen und Erzieher sich gewerkschaftlich organisieren. In den kirchlichen Einrichtungen, die aufgrund von gesonderten Konkordatsvereinbarungen zwischen Kirche und Staat keine gewerkschaftlich organisierten Betriebsräte im üblichen Sinne kennen, gibt es stattdessen einen Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitervertretungsverband. Gewerkschaften und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitervertretungsverbände leisten eine wichtige Arbeit: Sie tragen etwa dazu bei, dass keine ausgebildeten Erzieherinnen oder Erzieher zum Lohn einer/eines Sozialassistentin/Sozialassistenten oder Kinderpflegerin/Kinderpflegers beschäftigt werden.

    - Engagieren Sie sich in der Elternvertretungsarbeit. Viele Verbesserungen im Kita-Bereich
    haben nur dann eine Chance, umgesetzt zu werden, wenn wir Eltern uns dafür stark machen! Lassen Sie sich nicht davon täuschen, dass gerne und viel über Krippenplätze, frühkindliche Bildung usw. geredet wird. Umgesetzt wird davon nur dann etwas, wenn wir als Eltern immer wieder lautstark zu Wort melden.

    - In jeder Kindertagesstätte ist ein Elternbeirat zu wählen. Die Elternbeiräte aller Kindertagesstätten desselben Trägers treffen sich regelmäßig im jeweiligen Gesamtelternbeirat. Beispielsweise treffen sich die Elternbeiräte der AWO-Kindergärten im AWO-Gesamtelternbeirat. Auch nicht gewählte Eltern können dort ihre Anliegen vorbringen. Die gewählten Vorsitzenden der Gesamtelternbeiräte treffen sich im Kita-Stadtelternrat auch dort sind Sie herzlich willkommen als nicht gewählte Eltern einfach mal so vorbeizuschauen. Informationen dazu erhalten Sie über die KiTaz, die Kindertagesstättenzeitung, die in den Kitas für Sie zur kostenlosen Mitnahme bereit liegt.

    Georg Weil (Kindertagesstätten-Stadtelternrat)

  • Und worauf Sie noch achten sollten: Georg Weil – 21.10.09
    Und worauf Sie noch achten sollten:

    - Geben Sie sich nicht damit zufrieden, wenn Ihnen eine Tagesmutterbetreuung als Alternative zu Ihrem rechtlich festgeschriebenen und individuell einklagbaren Kindergartenplatz angeboten wird. Wenn Sie einen Kindergartenplatz vorziehen, z.B. weil Ihr Kind dann mit vielen anderen Kindern zusammen spielen kann und dabei von professionellen Erzieherinnen und Erziehern angeleitet wird, dann soll Ihr Kind das auch tun können. Der Rechtsanspruch bezieht sich auf einen richtigen Kindergartenplatz!

    - Wenn Ihr Kind nicht gerade zu Beginn des Kindergartenjahres im August drei Jahre alt wird sondern z.B. erst im Dezember, dann erschwert das den ab drei Jahren geltenden rechtlich zugesicherten Zugang zum Kindergarten auch tatsächlich umzusetzen. Lassen Sie sich keinesfalls abwimmeln! Wenden Sie sich an das Familienservicebüro der Stadt Hannover. Es ist verpflichtet, Ihnen in diesem Fall zu Ihrem Recht zu verhelfen! Voraussichtlich wird Ihnen dann höchstens ein Halbtagsplatz angeboten. Denn zu mehr ist die Kommune nicht verpflichtet. Achten Sie darauf, dass Ihnen dieser Platz wenigstens wohnortnah angeboten wird. Sie sind nicht verpflichtet ein Angebot am anderen Ende der Stadt anzunehmen! Und machen Sie ggf. Ihren Wunsch nach einem Ganztagsplatz immer wieder deutlich, so dass Ihr Kind zu Beginn des neuen Kindergartenjahres dann auch auf einen Ganztagsplatz wechseln kann.

    - Ermöglichen Sie Ihrem Kind auf jeden Fall auch dann einen Kindergartenplatz, wenn Sie selbst arbeitssuchend oder nicht erwerbstätig sind. Der individuell einklagbare Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz wurde für Ihr Kind geschaffen! Dieser Anspruch hat völlig unabhängig von der Erwerbssituation der Eltern volle Geltung! Das Kind profitiert vom Besuch des Kindergartens völlig unabhängig von der Erwerbssituation der Eltern. Das gilt auch für Krippen und Hortplätze. Leider gibt es bislang keinen individuell einklagbaren Rechtsanspruch für Krippe und Hort. Lassen Sie trotzdem auch hier nicht locker!

    - In Hannover gibt es für die Kita-Beiträge eine Sozialstaffelung, so dass Eltern mit niedrigen Einkommen weniger bis keine Beiträge für den Kita-Besuch ihrer Kinder entrichten müssen. Ferner gibt es eine Geschwister-Regelung!

    - Bedenken Sie, dass Ihr Kind größer wird und irgendwann in die Schule kommt. Dann braucht es einen Hortplatz für die Nachmittagsbetreuung, denn das, was bisher unter so ominösen Titeln wie "Schule im Stadtteil" oder "Offene Ganztagsschule" angeboten wird, stellt keine verlässliche Betreuungsalternative zu einem Hortplatz da. In Hannover jedoch herrscht ein eklatanter Hortplatzmangel. Eine Möglichkeit die Chancen auf einen Hortplatz deutlich zu verbessern ist es, das Kind in einer Kindertagesstätte anzumelden, in dem auch ausreichend Hortplätze zur Verfügung stehen. Besucht Ihr Kind den Kindergarten in einer Kindertagesstätte mit Hort, dann verbessern Sie deutlich die Chancen auf einen Hortplatz.
    Weil die Horte in vielen Kindertagesstätten völlig überlaufen sind, ist es andernfalls sehr schwer einen Hortplatz zu finden.

    - Melden Sie Ihr Kind in möglichst vielen Kindertagesstätten an! Das gilt umso mehr wenn es nicht um einen Kindergartenplatz sondern um einen Krippenplatz (0-3 Jahre) oder einen Hortplatz geht (Nachmittags- und Ferienangebot für Schulkinder). Da es kein standardisiertes zentrales Anmeldeverfahren gibt, kann es Ihnen passieren, dass Sie einen Betreuungsvertrag bei dem Kindergarten Ihrer "Zweiten Wahl" bereits unterschrieben haben und dann trotzdem noch einen Platz in Ihrem Wunschkindergarten bekommen. Unterschreiben Sie diesen auch noch und kündigen Sie den zuerst unterschriebenen. Da ohnehin überall der Mangel vorherrscht wird der Platz für den Sie sich zunächst entschieden hatten i. d. R. dann doch noch andersweitig besetzt und Ihnen werden keine Ausfallgebühren in Rechnung gestellt.

    - Erkundigen Sie sich nach der Ausbildung des pädagogischen Personals. Das Nds. Kita-Gesetz schreibt vor, das in einer Kindergartengruppe in der Regel zwei Erzieherinnen/Erzieher eingesetzt werden. Ausnahmsweise kann aber auch eine/ein Erzieherin/Erzieher und eine/ein Kinderpflegerin/-pfleger oder Sozialassistentin/-assistent, die jeweils eine deutlich geringer qualifizierende Ausbildung absolviert haben als eine Erzieherin/Erzieher, die zweite Erzieherin/den zweiten Erzieher ersetzen. Weil Kinderpflegerinnen/-pfleger, bzw. Sozialassistentinnen/-assistenten nicht nur geringer qualifiziert sind, sondern auch weniger verdienen, machen viele Träger von der Ausnahmeregelung Gebrauch.

    - Achten Sie beim Einkauf auf "fair gehandelte Produkte"? Kaufen Sie z.B. nur solche Textilien bei denen sichergestellt ist, dass die Arbeiterinnen und Arbeiter in den Textilfabriken des Herkunftslandes sich gewerkschaftlich organisieren können? Dann sollte es für Sie auch bei der Wahl des Kita-Platzes eine Rolle spielen, dass die Erzieherinnen und Erzieher sich gewerkschaftlich organisieren. In den kirchlichen Einrichtungen, die aufgrund von gesonderten Konkordatsvereinbarungen zwischen Kirche und Staat keine gewerkschaftlich organisierten Betriebsräte im üblichen Sinne kennen, gibt es stattdessen einen Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitervertretungsverband. Gewerkschaften und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitervertretungsverbände leisten eine wichtige Arbeit: Sie tragen etwa dazu bei, dass keine ausgebildeten Erzieherinnen oder Erzieher zum Lohn einer/eines Sozialassistentin/Sozialassistenten oder Kinderpflegerin/Kinderpflegers beschäftigt werden.

    - Engagieren Sie sich in der Elternvertretungsarbeit. Viele Verbesserungen im Kita-Bereich
    haben nur dann eine Chance, umgesetzt zu werden, wenn wir Eltern uns dafür stark machen! Lassen Sie sich nicht davon täuschen, dass gerne und viel über Krippenplätze, frühkindliche Bildung usw. geredet wird. Umgesetzt wird davon nur dann etwas, wenn wir als Eltern immer wieder lautstark zu Wort melden.

    - In jeder Kindertagesstätte ist ein Elternbeirat zu wählen. Die Elternbeiräte aller Kindertagesstätten desselben Trägers treffen sich regelmäßig im jeweiligen Gesamtelternbeirat. Beispielsweise treffen sich die Elternbeiräte der AWO-Kindergärten im AWO-Gesamtelternbeirat. Auch nicht gewählte Eltern können dort ihre Anliegen vorbringen. Die gewählten Vorsitzenden der Gesamtelternbeiräte treffen sich im Kita-Stadtelternrat auch dort sind Sie herzlich willkommen als nicht gewählte Eltern einfach mal so vorbeizuschauen. Informationen dazu erhalten Sie über die KiTaz, die Kindertagesstättenzeitung, die in den Kitas für Sie zur kostenlosen Mitnahme bereit liegt.

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