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Arbeit und Recht

Ansprüche und Pflichten

Was Sie über Kündigung, Gehalt und Arbeitsvertrag wissen sollten
Der unterschriebene Arbeitsvertrag bringt Rechte und Pflichten mit sich.

Der unterschriebene Arbeitsvertrag bringt Rechte und Pflichten mit sich.

© Rainer Surrey

Kündigung: Eine Kündigung kann sowohl durch den Arbeitgeber als auch durch den Arbeitnehmer ausgesprochen werden, möglich sind ordentliche und fristlose Kündigungen. Wird einem Arbeitnehmer fristlos gekündigt, müssen wichtige Gründe vorliegen, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen. Dazu zählen zum Beispiel eine erschlichene Krankmeldung, notorische Unpünktlichkeit sowie eine Verletzung der Treuepflicht. Eine ordentliche Kündigung kann ihren Grund in der Person des Arbeitnehmers (mangelnde körperliche oder geistige Eignung, Begehung einer Straftat) oder in betrieblichen Erfordernissen haben. Ein Arbeitnehmer kann fristlos kündigen, wenn er kein Gehalt bezahlt bekommt, vom Arbeitgeber beleidigt wird oder wenn die Arbeitsschutzbestimmungen nicht eingehalten werden. Für eine ordentliche Kündigung braucht ein Arbeitnehmer keinen Grund anzugeben.

Gehaltsanspruch: Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“. Ausnahmen hiervon sind Krankheit des Arbeitnehmers, gesetzliche Feiertage und Erholungsurlaub. Bei einer außerordentlichen Kündigung endet der Gehaltsanspruch mit dem Wirksamwerden der Kündigung, also ab sofort. Erhebt ein gekündigter Arbeitnehmer jedoch Kündigungsschutzklage und bekommt anschließend Recht, wird die Kündigung unwirksam. In diesem Fall ist das Arbeitsverhältnis nicht beendet und der Arbeitnehmer hat rückwirkenden Anspruch auf die Fortzahlung seines Gehalts. Hat ein Arbeitnehmer ordentlich gekündigt, hat er bis zu seinem Kündigungstermin Anspruch auf Gehalt – selbst wenn der Arbeitgeber ihn freigestellt hat.

Arbeitsvertrag: Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage eines Arbeitsverhältnisses. Mit ihm verpflichtet sich der Arbeitnehmer zu einer Leistung, die der Arbeitgeber im Gegenzug entlohnen muss. Folgende Punkte sollten in einem Arbeitsvertrag enthalten sein:

  • die Namen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • der Beginn des Arbeitsverhältnisses und die Dauer (befristet, unbefristet)
  • genaue Stellenbeschreibung und Einsatzort
  • Kündigungsfristen
  • Höhe und Zusammensetzung des Gehalts
  • Urlaubsanspruch
  • Arbeitszeit und Vergeltung von Überstunden

Ein Arbeitsvertrag sollte immer in schriftlicher Form vorliegen, damit man sich später bei eventuellen Streitigkeiten auf die Klauseln berufen kann.

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