Besonders gern engagieren sich die Menschen mittlerweile bei Organisationen, die vor Ort aktiv sind. Eine Möglichkeit sind Bürgerstiftungen.
Bürgerstiftungen sind gemeinnützige Organisationen von Bürgern für Bürger. Ihr Stiftungszweck ist möglichst breit angelegt und wird in einem geographisch begrenzten Raum, etwa in einer Stadt oder einem Landkreis, verwirklicht. Eine Bürgerstiftung wird von mehreren Personen gegründet und ist auf Zustiftung ausgerichtet: Bürger können sich in der Regel schon mit einigen Hundert Euro daran beteiligen. Jedoch wird in eine Bürgerstiftung von ihren Akteuren nicht nur Geld, sondern auch Zeit gestiftet.
In Deutschland engagieren sich mittlerweile rund 17 000 Menschen als Bürgerstifter. Die Einrichtungen betreiben einen langfristigen Vermögensaufbau und sind wirtschaftlich und politisch unabhängig. Meistens werden sie als klassische rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts gegründet.
Voraussetzungen in allen Ländern sind das Stiftungsgeschäft, die Satzung und die Anerkennung durch die zuständige Behörde. In der Regel sind die Einrichtungen ab einem Gründungskapital von 50 000 Euro anerkennungsfähig. Um eine effektive Stiftungsarbeit zu ermöglichen, sollte jedoch ein deutlich höheres Gründungskapital vorhanden sein oder die Aussicht auf Zustiftungen bestehen. Die Gremien sollen frei sein von jeglicher Einflussnahme durch staatliche Instanzen, politische Organisationen, Unternehmen oder einzelne Stifter. Wenn eine Einrichtung den „10 Merkmalen einer Bürgerstiftung“ entspricht, wird sie mit einem Gütesiegel ausgezeichnet, das für zwei Jahre gültig ist.
Informationen erhalten Interessenten unter www.buergerstiftungen.org
HAZ.de Anmeldung


