Wird Geld als Darlehen an nahe Angehörige vergeben, rechnet sich das Geschäft in der Regel für beide Seiten. Beispiel: Eltern leihen dem Sohn einen höheren Betrag zur Finanzierung einer zu vermietenden Eigentumswohnung. Dafür zahlt der Sohn monatlich Zinsen an die Eltern. Vorteil für den Sohn: Er muss im Normalfall weniger Zinsen zahlen als bei der Bank oder der Sparkasse und die Eltern erhalten höhere Zinsen als auf dem Sparkonto. Der Sohn kann zudem als Vermieter der Eigentumswohnung die Schuldzinsen von den Mieteinkünften als Werbungskosten abziehen.
Zu beachten ist hier, dass die Abzugsmöglichkeit der Schuldzinsen nur bei Immobilien besteht, die vermietet werden. Bei selbst genutztem Wohneigentum greift dieses Steuersparmodell nicht. Für die Eltern stellen die Zinszahlungen der Tochter Zinserträge dar. Sie sind steuerfrei, wenn sie die Sparerpauschbeträge von derzeit 801 Euro für Alleinstehende und 1602 Euro für Verheiratete nicht überschreiten.
Bei Darlehensverträgen, die unter nahen Angehörigen abgeschlossen werden, schauen die Finanzbeamten aber genau hin. Der Grund: Die Angehörigen haben gleichgerichtete Interessen. Das Finanzamt geht davon aus, dass in der Familie normalerweise keiner dem anderen schaden will. Bei Bankverträgen besteht dagegen ein Interessengegensatz. Jeder ist auf den eigenen Vorteil bedacht. „Nahe Angehörige“ sind nach Paragraph 15 der Abgabenordnung: Verlobte, Ehegatten, Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, Geschwister, Kinder der Geschwister, Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten, Geschwister der Eltern, Pflegeeltern und Pflegekinder.
Wer eine größere Geldsumme verleiht, auch wenn es an die nächsten Angehörigen ist, sollte dies allerdings nicht per Handschlag tun, sondern einen schriftlichen Vertrag schließen. Der Vertrag sollte nicht als eine formale Angelegenheit betrachtet werden. Er dient der Sicherheit beider Vertragspartner. Ein schriftlicher Darlehensvertrag wird ohnehin vom Finanzamt gefordert, wenn von Steuervorteilen profitiert werden soll.
Info
Ein Familiendarlehens-Vertrag sollte mindestens folgende Angaben enthalten: Höhe der Darlehenssumme, Laufzeit bzw. Rückzahlungszeitraum, Zins- und Tilgungskonditionen, Einsatz eventueller Sicherheiten, Regelungen bei Zahlungsverzug, Bestimmungen zur Vertragskündigung, die genauen Personendaten der Vertragsbeteiligten, Ort, Datum und Unterschriften.
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