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Finanzen
Eine gute Tat spart Steuern

Gemeinnützige Stiftungen


Wer sein Kapital in eine gemeinnützige Stiftung steckt, spart bares Geld und dient gleichzeitig einer guten Sache. Das Modell ist erfolgreich: Die Zahl der Neugründungen in Deutschland steigt und steigt.
Menschen engagieren sich durch Stiftungen.

Wohltätig profitieren: Immer mehr Menschen engagieren sich durch Stiftungen – auch aus Eigeninteresse.

© Joseph Helfenberger – Fotolia

Ist eine Stiftung als gemeinnützig anerkannt, belohnt das der Staat mit einer Freistellung von Körperschaftsteuer sowie Schenkung- und Erbschaftsteuer. Vermögen kann also ungeschmälert auf die Stiftung übertragen werden. Auch die Erträge, die die Stiftung in Zukunft erzielt, sind von allen Steuern befreit.

Das Interesse an Stiftungen wächst. Allein im Jahr 2010 gab es bundesweit 824 Neugründungen. Damit existieren insgesamt mehr als 18 000 in Deutschland. Mit der Gründung einer Stiftung setzen sich immer mehr Privatpersonen und Familien für gemeinnützige, soziale, kulturelle oder wissenschaftliche Ziele ein.

Besonders viele Einzelpersonen stiften zum Schutz von Umwelt, Natur, Tieren und Bauwerken. Bereits mit einem Vermögen ab 50 000 Euro kann eine selbstständige Stiftung (rechtsfähig nach BGB) errichtet werden. Für unselbständige (treuhänderisch geführte) Stiftungen reichen Summen weit unter 50 000 Euro. Hier muss lediglich ein Mindestbetrag zur Verfügung gestellt werden, aus dessen Erträgen die Erfüllung des Stiftungszwecks über Jahre hinweg gewährleistet ist.

Prof. Dr. Hans Fleisch, Stiftungsexperte und Generalsekretär des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen, rät potentiellen Gründern, die Stiftung bereits zu Lebzeiten zu gründen und das Vermögen der Organisation nach dem Tod aufzustocken. So könne man sehen, wie es läuft und auf die Arbeit aktiv Einfluss nehmen. „Mit einer eigenen Stiftung kann man sein gemeinnütziges Engagement über den Tod hinaus sicherstellen, denn was gefördert werden soll, legt der Stifter selbst fest“, erklärt Fleisch.

Über eine Stiftung hat der Stifter primär die Möglichkeit, seinen Nachlass zu regeln. Nach Aussage von Fleisch ist die gemeinnützige Variante dafür besonders sinnvoll. „Bringt man das Erbe in eine gemeinnützige Stiftung ein, ist der Erhalt weder durch Erbschaftssteuer noch durch Familienstreit gefährdet“, sagt Fleisch. Wer keine Erben habe, könne eine Stiftung als Erbin einsetzen und so sein Vermögen gezielt in gute Zwecke investieren.

Durch das 2007 verabschiedete „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements wurden die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Stifter deutlich verbessert. Gemäß § 10b, Abs. 1a S. 1 EStG kann der Stifter bei der Gründung bis zu einer Million Euro als Sonderausgaben in seiner Einkommensteuererklärung ansetzen. Dieser Betrag kann sofort als Ganzes geltend gemacht werden oder aber verteilt über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren. Ehepartner können sogar zwei Millionen Euro absetzen. Neu ist, dass dies nicht mehr nur für die Stiftungsgründungen, sondern auch für sogenannte Zustiftungen in bereits bestehende Organisationen gilt. Zustiftungen erhöhen die Wirkkraft bereits bestehender Stiftungen und können eine sinnvolle Alternative sein.

Darüber hinaus steht dem Stifter jährlich ein Ansatz der laufend zugewendeten Gelder als Sonderausgabe zu. Die Höhe des Abzugs ist abhängig vom Gesamtbetrag seiner Einkünfte. Hiervon kann er 20 Prozent als Sonderausgaben abziehen, wenn sich die Stiftung für einen gemeinnützigen Zweck engagiert.

Ingrid Laue

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