In der Lebensversicherung wird mal wieder zum Schlussverkauf getrommelt. „Es ist 5 vor 12: Nutzen Sie ihre Chance“ oder “Jetzt noch den höheren Garantiezins sichern“ – mit solchen Parolen werben die Unternehmen der Branche für den Abschluss einer Lebens- oder Rentenversicherung. Hintergrund solcher Werbeaussagen: Zum Jahreswechsel sinkt der Garantiezins, korrekt eigentlich als Höchstrechnungszins zu bezeichnen. Für alle Verträge, die nach dem 31. Dezember 2011 abgeschlossen werden, gilt damit nur noch eine Mindestverzinsung von 1,75 Prozent statt bisher 2,25 Prozent. Für die bis dahin abgeschlossenen Versicherungen bleibt alles beim Alten.
Der Zinssatz wird vom Bundesfinanzministerium festgesetzt. Die Senkung ist eine Reaktion auf den starken Verfall der Anleihen-Renditen am Kapitalmarkt. Dies gilt jedenfalls für die Bonds von Schuldnern, die nach wie vor als voll zahlungsfähig gelten – wie Bundespapiere. Zehnjährige Bundesanleihen werfen derzeit nur noch Minirenditen von deutlich weniger als 2 Prozent ab.
Da die Lebensversicherer den größten Teil der Kundengelder in Schuldverschreibungen und vergleichbarer Anleger mit höchster Bonität investieren, stehen auch ihre Renditen unter Druck. Der amtlich festgesetzte „Höchstrechnungszins“ soll eigentlich verhindern, dass die Versicherer mit zu hohen und daher wackeligen Leistungsversprechen um Kunden werben. Zugleich errechnet sich aus dem Garantiezins die Leistung, die ein Kunde für seine Beiträge zu einer Lebens- oder Rentenversicherung mindestens zu erwarten hat.
Allerdings bezieht sich der Zins nicht auf den gesamten Beitrag. Verzinst wird lediglich der Teil der Prämie, der nach Abzug von Vertriebs- und Verwaltungskosten sowie dem Aufwand für das Todesfallrisiko in der Lebensversicherung übrig bleibt – der sogenannte Sparanteil.
Die gute Nachricht für Neukunden ist, dass sich die Gesamtleistung der Versicherung durch die Herabsetzung des Garantiezinses nicht ändern muss. Schließlich macht dieser nur einen Teil der Gesamtverzinsung, da die Lebensversicherer im Normalfall deutlich höhere Renditen erwirtschaften. Diese fließen zum überwiegenden Teil in die sogenannte Überschussbeteiligung, die die Verzinsung des Sparanteils im Schnitt auf derzeit gut 4 Prozent hievt. Sollten die Versicherer weiterhin am Kapitalmarkt Renditen auf dem bisherigen Niveau einfahren, würde sich also an der Leistung nichts ändern.
Allerdings setzt dies voraus, dass der Besitzer einer Lebens- oder Rentenversicherung diese wirklich bis zum Schluss hält. Bei einem vorzeitigen Abbruch droht dagegen eine erhebliche Renditeminderung, unter Umständen wird die Versicherung sogar zum Verlustgeschäft. Deshalb sollte sich jetzt niemand durch die Schlussverkaufs-Werbung der Branche unter Druck setzen lassen. Ein vorschnell abgeschlossener Vertrag, der dann nicht durchgehalten wird, bringt dem Kunden erheblich mehr Nachteile, als jetzt durch die Senkung des Garantiezinses drohen.
Wichtig auch: Gerade bei Lebens- und Rentenversicherungen sind die Unterschiede im Preis-Leistungs-Verhältnis gewaltig. Deshalb sollte man unbedingt Rat einholen, bevor ein Vertrag abgeschlossen wird. Umfangreiche Preis-Leistungsvergleiche hat zum Beispiel die Stiftung Warentest durchgeführt. Die entsprechenden Ausgaben der Zeitschrift „Finanztest“ kann man bei der Stiftung online (www.test.de) herausfinden und bestellen.
Beratung zum Thema bieten auch die Verbraucherzentralen, so die Verbraucherzentrale Niedersachsen, Herrenstraße 14, 30159 Hannover, Tel.: (05 11) 91 19 60.
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