Eine Patientenverfügung bietet die Möglichkeit, medizinisch vorzusorgen und Behandlungswünsche vorab festzulegen. Schließlich kann jeder Mensch in Situationen geraten, in denen er aufgrund eines Unfalls, von Organversagen, Demenz oder einer schweren Erkrankung selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen über medizinische Eingriffe zu treffen.
Damit die Patientenverfügung für Ärzte juristisch bindend ist, muss sie allerdings absolut eindeutige Formulierungen enthalten. Um dies sicherzustellen, sollte man sich zum Beispiel mit seinem Hausarzt beraten und festlegen, welche Behandlungen in welchen Situationen gewünscht oder ausgeschlossen sind.
Folgendes ist bei einer Patientenverfügung generell zu beachten:
- Laut Bundesgerichtshof muss eine Patientenverfügung konkret auf einzelne medizinische Behandlungen sowie bestimmte Krankheiten eingehen.
- Wer beispielsweise keine lebenserhaltenden Maßnahmen nach einem schweren Schlaganfall mit absehbarer Pflegebedürftigkeit wünscht, muss das in der Patientenverfügung auch ganz eindeutig schriftlich zum Ausdruck bringen.
- Bei allem gilt: Wünsche so konkret wie möglich formulieren und kontrollieren, ob alle Details beachtet worden sind. Heißt: Wenn im Ernstfall keine künstliche Beatmung, eine Ernährung per Sonde oder Infusion erfolgen soll, muss dies explizit notiert werden. Gleiches gilt für die Frage nach einer Organspende.
- Ist die Patientenverfügung mit unterstützender Expertise ausgearbeitet worden, sollte sie im Anschluss von einem Notar beglaubigt werden.