Freiberufliche Kulturschaffende in Niedersachsen können in der Corona-Krise Soforthilfen von 2000 Euro beantragen. Die Niedersächsische Sparkassenstiftung und die VGH-Stiftung haben dazu nach Angaben vom Montag Sonderfonds eingerichtet. Zum Umfang der Fonds wurden keine Angaben gemacht. „Wir wollen erst einmal sehen, wie hoch der Bedarf ist“, sagte in Hannover die stellvertretende Geschäftsführerin beider Stiftungen, Martina Fragge.
Alte Förderanträge bleiben gültig
Die Anträge können gestellt werden für Bereiche, in denen die Stiftungen tätig sind. Bei der Sparkassenstiftung sind das Bildende Kunst, Musik, Museen und Denkmalpflege. Die VGH-Stiftung fördert Denkmalpflege, Literatur, Kunstvermittlung, Museumspädagogik, Wissenschaft und Mildtätigkeit.
Zugleich blieben frühere Förderzusagen gültig, selbst wenn Projekte sich wegen der Corona-Pandemie verzögern oder gar nicht möglich sein sollten, teilten die Stiftungen mit. Ungeachtet der Krise würden auch Förderanträge für neue Projekte angenommen.
Von RND/lni