War Marcel M., der sich derzeit am Landgericht wegen Verstößen gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung verantworten muss, eine tickende Zeitbombe? Hätte es passieren können, dass der 30-jährige Stöckener ebenso wie Stephan B., der jüngst in Halle eine Synagoge attackierte und zwei Menschen erschoss, zur Waffe greift und aufgrund rechtsextremistischer Gesinnung ein Blutbad anrichtet? Sein Verteidiger Pascal Ackermann wies darauf hin, dass man aufgrund von Verknüpfungen zum rassistischen Internetportal Halle leaks auf derartige Gedanken kommen könne, betonte jedoch: „Mein Mandant verurteilt diesen Anschlag aufs Schärfste.“ Rechtsanwalt Matthias Waldraff, der M.s Vater Oliver M. (53) verteidigt, nannte die Gewalttat von Halle eine „schwere Belastung für dieses Verfahren“.
Am zweiten Verhandlungstag gaben die beiden Verteidiger vor der 18. Großen Strafkammer unter Vorsitz von Patrick Gerberding ausführliche Erklärungen für ihre Mandanten ab. Dabei wurden die Anklagevorwürfe in weiten Teilen eingeräumt. Auch äußerte sich Marcel M. selbst zu den ihm vorgeworfenen Taten und beantwortete bereitwillig alle Fragen.
Demnach lebte der 30-Jährige jahrelang völlig abgekapselt in einer bizarren Parallelwelt von Waffenhändlern, Verschwörungstheoretikern, Rechtsextremen, Bitcoin-Spekulanten und Ballerspiel-Süchtigen – und das 16 bis 20 Stunden am Tag. Bei einer Durchsuchung der Wohnung von Vater und Sohn am 29. März 2019 hatte die Polizei an der Ithstraße mehr als 50 Waffen, 3650 Schuss Munition sowie 98.080 Euro Bargeld gefunden.
Auswanderung war gelogen
Schon als 16-Jähriger, so Anwalt Ackermann, sei sein Mandant aufgrund seines Körpergewichts von damals 160 Kilogramm gemobbt worden. Er habe sich zunehmend zurückgezogen und psychische Probleme wie Paranoia, Panikattacken und Zwangsstörungen entwickelt. Mithilfe seines Vaters tat er kund, er sei nach Rumänien ausgewandert, nach früheren Adressen in Seelze, Frielingen und Godshorn meldete er sich in der 2014 bezogenen Wohnung in Stöcken erst gar nicht an. Seine Online-Existenz half M., das arg lädierte Selbstwertgefühl aufzupolieren.
Seit 2012 – M. war 23 Jahre alt – kaufte der Anklagte unter dem Namen seines Vaters Waffen an. Nahezu alle illegal erworbenen Maschinenpistolen, Gewehre und Pistolen kaufte er nach eigener Aussage über einen Händler aus Österreich. Dieser Mann, der auch eine E-Mail-Adresse „123DiktaturOesterreich“ besaß, habe ihm – ungefragt als Gratis-Beigabe – häufig Nazi-Devotionalien in die Kartons gelegt. Er habe lediglich eine Hakenkreuzfahne für 20 Euro gekauft, sich allerdings auch in rechtsextremen Foren geäußert. „Es war ein schönes Glücksgefühl, alle zwei bis drei Monate eine neue Waffe auspacken zu dürfen“, sagte M. Laut Verteidiger Ackermann fiel keine der von seinem Mandanten gekauften und teilweise historischen Waffen unter das Kriegswaffenkontrollgesetz, dies treffe nur auf 15 der 3650 aufgespürten Munitionsteile zu.
Angst vor Amoklauf?
Der 30-Jährige ohne Hauptschulabschluss und Berufsausbildung, der sich sehr gut auszudrücken versteht und vor Gericht mit besten Kenntnissen über diverse Internetportale glänzte, sprach von einer Sammlerleidenschaft, ähnlich wie für Briefmarken oder Münzen. Er habe Waffen allerdings nur gekauft und nie verkauft – möglicherweise wären diese ja in die Hände potenzieller Amokläufer gefallen. M. benutzte Messenger-Namen wie „Hubbabubatz“ und Passwörter wie „Durchfall5050“ – ist jemand mit solch kindlichem Gemüt außerstande, Gewaltverbrechen zu begehen? In einem Chat äußerte M., er wolle Waffen zur Hand haben, wenn „der Staat zusammenbricht“.
Das Geld für dieses gefährliche Hobby stammt laut den Erläuterungen von M. und seinem Anwalt aus regelmäßigen Schenkungen der in Vahrenwald lebenden Großmutter, die sich allein bis 2015 auf 50.000 Euro addiert hätten. Mit diesem Geld kaufte der Angeklagte Bitcoins – anfangs in kleinen Mengen und mit schmerzlichen Verlusten, später mit großer Gewinnspanne. „Bei dem in der Stöckener Wohnung gefundenen Bargeld handelt es sich vollständig um legales Geld“, betonte Ackermann.
Vater hob Geld ab
Sein Vater, darauf verwies der 30-Jährige immer wieder, habe nichts von den scharfen und teilweise illegal erworbenen Waffen gewusst. Er habe das Zimmer seines Sohnes nie betreten dürfen und gemeint, es handele sich nur um Dekowaffen. Von illegalen Waffenkäufen im Darknet, so Oliver M., habe er tatsächlich keine Ahnung gehabt. Immerhin hob der Ältere für seinen Sohn mithilfe einer Bitcoin-Kreditkarte vielfach Bargeld von hannoverschen Geldautomaten ab.
Laut Verteidiger Waldraff wirft sich der 53-Jährige vor, bei der Erziehung seines Sohnes „total versagt“ zu haben: „Es wäre meine Pflicht als Vater gewesen, notfalls auch mit amtlicher Hilfe dafür zu sorgen, dass er in ärztliche Behandlung kommt.“ Für sein Fehlverhalten, ließ der ältere Angeklagte nicht ohne Theatralik verlautbaren, habe er bislang jeden Tag in der U-Haft „zu Recht verbüßt“.
Auch der Sohn gab sich geläutert. Er sei froh über seine Verhaftung und den Aufenthalt im Gefängnis, so Anwalt Ackermann, habe ihn dieser doch in die reale Welt zurückgeholt. Bei seiner Festnahme soll Marcel M. 250 Kilogramm gewogen haben, jetzt sind es 50 Kilo weniger – hier zumindest sind die Fortschritte in M.s Entwicklung augenscheinlich.
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Von Michael Zgoll