Dazu kommen eine Entschädigung für die vergangenen zehn Jahre von 525.000 Euro und eine Monatsrente von 2700 Euro.
Es ist die höchste Schmerzensgeldsumme, die in Deutschland in einem gerichtlichen Vergleich gezahlt wurde.
Das mittlerweile zehn Jahre alte Mädchen erlitt bei der Geburt im Klinikum Fulda aufgrund eines Sauerstoffmangels einen Gehirnschaden. Es ist seitdem gelähmt, geistig behindert und hört und sieht schlecht. Im Gerichtsverfahren stellte sich heraus, dass es auf der Station am Klinikum Fulda – an einem Sonnabend – zu einer gut einstündigen „Überwachungslücke“ gekommen war. Die Ursache für diese verhängnisvolle „Lücke“ konnte nicht geklärt werden. Ein Notkaiserschnitt wurde jedenfalls zu spät eingeleitet. Dabei war klar gewesen, dass es sich in diesem Fall um eine Risikoschwangerschaft gehandelt hatte.
Das Landgericht Fulda hatte die Klage der Familie auf Schmerzensgeld vor drei Jahren abgewiesen. Grundlage des Urteils war ein Gutachten der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) gewesen. Im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt werteten Sachverständige der Charité Berlin und des Klinikums Worms das ärztliche Vorgehen im Gegensatz zu den MHH-Medizinern als groben Behandlungsfehler.