Einzige Ausnahme ist wegen besonderer Gefahrenlage der Hauptbahnhof Hannover. Zur Begründung führt das Unternehmen sich verschärfende Datenschutzregeln an. Außerdem sieht sie „weder aus betrieblicher Sicht noch zur Gefahrenabwehr“ eine Notwendigkeit für die Geräte. Die Mehrzahl der Fahrgäste verfüge ohnehin über ein Handy.
Die Region argumentiert, dass Handynutzer im Notfall nicht immer wissen, wo sie anrufen können. Wo auf den Bahnhöfen kein Personal anwesend sei, müsse Fahrgästen vermittelt werden, dass sie jederzeit Unterstützung anfordern können - gut sichtbar und ohne langes Überlegen bedienbar. Damit konnte sie sich nicht durchsetzen.
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