Menschen, die weder weiblich noch männlich sind, sollen künftig einen eigenen Eintrag im Geburtenregister bekommen. Das hat das Bundesverfassungsgericht vor einigen Tagen entschieden und damit eine Debatte um den Schutz des dritten Geschlechts ausgelöst. Welche Auswirkungen haben Urteil und Debatte für die Stadt Hannover und ihre Einrichtungen? Das wollte die CDU kürzlich im Wirtschaftsausschuss wissen. „Brauchen wir jetzt drei separate Duschen und Toiletten?“, fragte CDU-Wirtschaftsexperte Jens-Michael Emmelmann. Die Erste Stadträtin, Sabine Tegtmeyer-Dette (Grüne), hatte darauf noch keine Antwort. Die CDU will sich nicht abspeisen lassen und weiter nachfragen.