Dazu zählt auch der geplante Bau zweier 200-Meter-Rotoren durch die Stadtwerke am Kronsberg im Dreieck zwischen Anderten, Bemerode und dem Waldgebiet Gaim. Diesem Vorhaben steht die Behörde ohnehin skeptisch gegenüber.
In dem Verfahren in Leipzig ging es um vier von der hannoverschen Firma Windwärts geplante Anlagen am Meerberg auf Laatzener und Sarstedter Gebiet, die das Funkfeuer Leine und damit den geordneten Flugbetrieb am Flughafen Langenhagen stören könnten. Die Richter haben in letzter Instanz entschieden, dass solche Anlagen in der Nähe eines Funkfeuers der Deutschen Flugsicherung nicht zulässig seien, wenn diese Bedenken anmelde. Sie legten fest, dass den Stellungnahmen der Flugsicherung ein besonderes Gewicht zukomme - „kraft gesetzlicher Aufgabenzuweisung“. Wer über die Genehmigung von Windrädern im Umfeld der Funkfeuer ablehnend entscheide, müsse daher - anders als etwa beim Naturschutz - gegenläufige Gutachten anderer Fachleute nicht berücksichtigen, selbst wenn die Expertisen dem international anerkannten Stand der Technik genügen.
Das Urteil dürfte allerdings nicht dazu führen, dass künftig in der Nähe von Funkfeuern - ein Radius von 15 Kilometern um die Anlagen herum gilt als Schutzzone - gar keine neuen Windräder mehr errichtet oder bestehende nicht mehr durch größere ersetzt werden können. Die Flugsicherung hat mehrfach betont, sie entscheide in jedem Fall einzeln über ihre Stellungnahme. In der Mehrheit der bisherigen Prüfungen habe man keine Einwände vorgetragen.
In Sachen Kronsberg hat die Flugsicherung zwar vor längerer Zeit eine Stellungnahme angekündigt, aber noch nicht abgegeben. Die geplanten Rotoren liegen wie auch die am Meerberg im 15-Kilometer-Radius des Funkfeuers Leine. Als weiteres möglicherweise gefährdetes Projekt nannte Abelmann einen geplanten Windpark auf dem Gebiet der Stadt Neustadt.
Von Tarek Abi Ajamieh und Bernd Haase