Das Oberlandesgericht in Celle muss den Einzelfall jedoch noch prüfen und abschließend entscheiden, ob Stadt und Region die Entsorgung weiter ohne öffentliche Ausschreibung organisieren dürfen.
Das Privatunternehmen Remondis, nach eigenen Angaben das größte deutsche Recycling-Unternehmen, hatte gegen die gemeinsame Abfallentsorgung von Stadt und Region geklagt, weil es sich im Wettbewerb benachteiligt sieht.
Region und Stadt Hannover hatten 2002 gemeinsam den Zweckverband Abfallwirtschaft (aha) gegründet. Der Verband ist aber nicht nur für die Müllabfuhr in Stadt und Region zuständig, sondern verdient auch am Verkauf von Wertstoffen wie Altkleidern oder Altpapier. Das hält das klagende Unternehmen Remondis für unzulässigen Wettbewerb.
Der Umweltdezernent der Region Hannover, Axel Priebs, sagte: «Mit der Entscheidung werden die Gestaltungsrechte der kommunalen Gebietskörperschaften gestärkt.» Remondis-Sprecher Michael Schneider äußerte sich zurückhaltend. «Es ist noch sehr früh, wir können uns kein abschließendes Urteil bilden. Es erscheint positiv, dass laut EuGH-Urteil der Einzelfall geprüft werden muss», sagte Schneider.
dpa