Wer dafür haftet, wenn jemand den Zugang zum Verbreiten illegaler Inhalte verwendet, ist allerdings weiter ungeklärt. Auch der von der Bundesregierung geplante Gesetzentwurf für ein neues WLAN-Gesetz enthält noch immer die sogenannte Störerhaftung. Danach gilt der Betreiber des Zugangs als verantwortlich und kann haftbar gemacht werden.
Vor allem Freifunker sehen darin einen rechtlichen Fallstrick für alle privaten Anbieter. Für Mittwoch ist im Bundestag zum neuen Telemediengesetz eine Anhörung von Experten geplant. Auch der Bundesrat hatte zuletzt Nachbesserungen eingefordert, um die Verbreitung öffentlicher Hotspots nicht weiter zu behindern.
lni/sag
Das ist Freifunk
Freifunk ist eine globale Initiative für eine freie Netz-Infrastruktur. Dabei stellen Mitglieder einen freien Zugang zu ihrem eigenen WLAN-Router zur Verfügung. Die Gruppe in Hannover hat nach eigenen Angaben 418 Knoten eingerichtet, an denen es möglich ist, kostenlos und ohne Passwort über den Freifunk-Zugang ins Internet zu gehen. Rechtlich umstritten ist dagegen die sogenannte Störerhaftung, wenn Nutzer über diese Netze illegal Daten herunterladen.
sbü