Die Staatsanwaltschaft hatte als Strafe ein Jahr und sechs Monate Haft für Felix M. gefordert. Er hatte vor Gericht eingeräumt, während der Bundesligapartie der Roten gegen Eintracht Braunschweig am 8. November 2013 im Nordoberrang eine Nebelkerze gezündet zu haben. Für eine Verurteilung reichte das jedoch nicht, da nicht bewiesen werden konnte, ob die Aktion andere Besucher gefährdete. Ein Sachverständiger bestätigte zwar, dass die von einer Nebelkerze ausgehenden Dämpfe in geschlossenen Räumen gesundheitsschädlich wirken können. Da das Signalmittel aber in einem offenen Bereich gezündet wurde, sei nicht klar, ob die Konzentration hoch genug gewesen sei, um Schaden anzurichten.
jki