Fischer hatte zudem ankündigt, sich dem Aufmarsch anzuschließen. „Womöglich sind die Forderungen von Herrn Fischer nicht mit dem Grundgesetz vereinbar“, sagt Grünen-Ratsherr Patrick Drenske. In dem Papier haben die Grünen einige Aussagen gefunden, die sie für „grenzüberschreitend“ halten. Genaueres soll Manuel Brunner klären, Mitarbeiter am Institut für Internationales Recht. Brunners Forschungsschwerpunkt liegt im Verfassungs- und Völkerrecht. „Er ist kein Mitglied der Grünen“, sagt Drenske.
Fischer hatte seine mehrseitigen Ausführungen an etliche Ratsmitglieder verschickt und erheblichen Wirbel ausgelöst. Seine Fraktion ging auf Distanz und beschloss, Ordnungsmaßnahmen gegen den Kollegen einzuleiten. „Das Vorgehen von Herrn Fischer ist nicht konsensfähig“, rügte Fraktionschef Jens Seidel. Am Ende ruderte Fischer zurück und trug sogar den Beschluss seiner Fraktion mit, die Hagida-Ziele zu verurteilen.
Darauf wollen es die Grünen nicht beruhen lassen. „Es kann nicht sein, irgendwelche Forderungen zu erheben, ohne dass das Konsequenzen hat“, sagt Drenske. Man wolle daher prüfen, ob das, was Fischer schreibt, mit dem Grundgesetz und der Menschenrechtskonvention vereinbar ist. Drenske will die Thesen Fischers, die ihm suspekt erscheinen, nicht nennen, um dem Gutachten nicht vorzugreifen.
Die Kosten für das Rechtsgutachten stehen noch nicht fest. Sie werden aus der Kasse der Ratsfraktion beglichen, also mit Steuergeld. Vor einigen Jahren hatten die Grünen ein Rechtsgutachten zur Bettensteuer in Auftrag gegeben.