Zwei gewichtige Stellungnahmen von Gutachtern haben am Dienstag dem Schwurgerichtsprozess gegen den 41-jährigen Bassam A. aus Anderten ihren Stempel aufgedrückt. Zwar bescheinigte ein Psychiater dem Kfz-Meister, der vor einem halben Jahr einen 18-jährigen Einbrecher erschoss, aufgrund von Verunsicherung und Angst eine leicht eingeschränkte Steuerungsfähigkeit – doch eine im Sinne des Strafgesetzbuches relevante „verminderte Schuldfähigkeit“ diagnostizierte er nicht. Ein Rechtsmediziner erklärte, dass die tödliche Pistolenkugel den jungen Mann aus Moldawien eindeutig von hinten traf. Das Opfer starb an inneren Blutungen.
Die drei Verteidiger von A. stellten gestern zudem 13 neue Beweisanträge. Darin ging es darum, den guten Leumund des Sportschützen zu belegen sowie nachzuweisen, dass er bei der Tat nicht voll zurechnungsfähig war – entgegen den Aufnahmen der Hauskameras, auf denen A. recht kontrolliert wirkt. Dieser Film wurde erstmals in ganzer Länge gezeigt; zu sehen ist, dass sich Opfer Maxim A. und seine Freunde bereits mehrere Minuten vor dem Schuss auf dem Werkstattgelände herumtrieben. Die Anwältin der Mutter des Opfers reichte einen Antrag auf zivilrechtliche Entschädigung ein. Bassam A. soll der am Boden zerstörten Frau 7000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Möglicherweise wird das Schwurgericht schon am Donnerstag sein Urteil fällen.