Der verbliebenen Reste des Landtags-Plenarsaals können stehen bleiben – müssen allerdings mit erheblichem zusätzlichem Aufwand von fast 900 000 Euro saniert werden. Die von Rost befallenen Beton-Außenwände des 50 Jahre alten Plenarsaalgebäudes sind stabil, Statik und Standfestigkeit sind nicht beeinträchtigt. Das geht aus einem zweiten Gutachten des Staatlichen Baumanagements hervor, über das heute die Baukommission im Landtag beraten soll. Das Gutachten, das der HAZ vorliegt, schlägt den Parlamentariern zwei Sanierungsoptionen vor.
In den Außenwänden des 1962 vom Architekten Dieter Oesterlen errichteten und bereits völlig entkernten Plenarsaals waren Roststellen im Stahlbeton festgestellt worden. Das hatte für Aufregung in der Baukommission gesorgt, da zunächst nicht ausgeschlossen werden konnte, dass die Standfestigkeit der Wände nicht mehr gewährleistet ist. Doch davon ist in dem Gutachten nicht mehr die Rede. Beide Sanierungsvarianten seien „Maßnahmen mit hoher Robustheit und erfahrungsgemäß hoher Langlebigkeit“, heißt es in dem Text.
Die Varianten unterscheiden sich im Wesentlichen in einem Punkt: Bei Variante A werden zunächst die von Rost betroffenen Stellen abgetragen und dann neu mit Beton verputzt. Das würde nach Schätzungen der Gutachter 743 000 Euro kosten, zuzüglich Mehrwertsteuer würde das einen Betrag von 884 000 Euro ergeben. Variante B verzichtet dagegen auf das Abtragen der schadhaften Stellen und schlägt vor, einfach die Betonschicht über dem Stahlgerüst zu verstärken. Damit würden die Außenwände des Gebäudes zwei Zentimeter dicker werden, insgesamt wäre die Maßnahme billiger: Auf 715 000 Euro taxieren die Gutachter die anfallenden Netto-Kosten, mit Mehrwertsteuer ist das eine Rechnung von 851 000 Euro. Was die Lebensdauer des Gebäudes und die Schutzfunktion angehe, seien beide Varianten vergleichbar, heißt es im Gutachten.
Der Rest-Abriss ist damit faktisch vom Tisch; ein Neuaufbau der Oesterlen-Kubatur würde in jedem Fall noch teurer werden. Doch auch die nun vermutlich fällige Summe von knapp 900 000 Euro fehlt bisher. Bei der Planung hat es zwar eine Risikoschätzung gegeben, dass weitere Kosten von 1,6 Millionen Euro auftreten könnten. Das Haushaltsrecht verbietet jedoch, dieses Geld als Polster im Budget einzuplanen. „Das Geld ist nicht da“, sagt eine Sprecherin des Finanzministeriums.
Derzeit sehen Baufachleute noch eine die Chance, die Summe im weiteren Bauprozess an anderer Stelle einzusparen. Erst mit Abschluss der Arbeiten in dem betagten Baukörper, der für 2017 geplant ist, wird feststehen, ob das gelungen ist.