Erstmals wurde an der hannoverschen Hochschule jetzt eine unabhängige Untersuchungskommission gegründet, die bei Verdacht auf Unredlichkeit und Betrug tätig wird. Sollten sich Anschuldigungen bestätigen, kann das Uni-Präsidium Sanktionen verhängen.
Laut Uni-Vizepräsident Prof. Klaus Hulek haben die Plagiatsaffären um prominente Politiker wie Karl-Theodor zu Guttenberg (CDU) und Silvana Koch-Mehrin (FDP) oder die jüngsten Vorwürfe gegen Niedersachsens Kultusminister Bernd Althusmann (CDU) keinen unmittelbaren Einfluss auf die neuen Kontrollverfahren gehabt. „Wir haben uns bereits lange vor Bekanntwerden der aktuellen Plagiatsvorwürfe dazu entschlossen“, sagt Hulek. Ein neues, zweistufiges Verfahren solle die „Wahrung der hohen wissenschaftlichen Qualitätsstandards“ sicherstellen – und zugleich Befangenheit und Interessenkonflikte der Beteiligten verhindern. Hulek spricht auch von einer „Selbstkontrolle der Wissenschaft“.
Das Verfahren funktioniert wie folgt: Sollten Mitglieder und Angehörige der Leibniz Uni den Verdacht haben, dass Kollegen, Doktoranden oder Examenskandidaten sich wissenschaftlich nicht redlich verhalten, können sie sich zunächst an eine Vertrauensperson wenden, die die Anschuldigungen prüft und Anonymität gewährleistet. Erhärtet sich der Verdacht, wird der Fall von der unabhängigen Untersuchungskommission genauer beleuchtet, der drei Professoren und ein wissenschaftlicher Mitarbeiter verschiedener Fachrichtungen angehören. Dann wird auch der oder die Beschuldigte zu den Vorwürfen gehört. Sieht die Kommission Handlungsbedarf, wird das Präsidium tätig und entscheidet, ob Sanktionen verhängt werden sollen. Wie die aussehen könnten, wollte Uni-Chef Prof. Erich Barke noch nicht durchblicken lassen.
Wie berichtet, hat die Leibniz Uni bereits weitere Maßnahmen ergriffen, um Plagiate aufzuspüren. Derzeit prüft das Rechenzentrum spezielle Softwareprogramme, die die Fakultäten bei der Suche nach abgeschriebenen Passagen unterstützen sollen. Zudem hat die Uni beim Wissenschaftsministerium angeregt, im Hochschulgesetz zu verankern, dass künftig alle Doktoranden eine eidesstattliche Versicherung abgeben müssen, dass sie redlich gearbeitete haben.