Strom- oder Gaskunden der Stadtwerke mit Sondertarif (kein Grundversorgungstarif) können ein Jahresabo für den Nahverkehr abschließen, wenn sie dafür ein separates Lastschriftmandat erteilen. Das Angebot richtet sich auch an Neukunden. Die Ersparnis beträgt zehn Prozent im ersten Jahr und 7,5 Prozent in den Folgejahren auf den regulären Preis, der abhängig von der gewählten Tarifzone ist. Nähere Informationen stehen auf der Homepage von Enercity.
Neue Garantiebedingungen
Ebenfalls von Dienstag an gelten im GVH verbesserte Garantiebedingungen, die Fahrgästen bei Verspätungen oder Problemen mit verschmutzter Kleidung Entschädigungen gewährt. Zum einen greift die Erstattung immer dann, wenn Fahrplanänderungen nicht 24 Stunden zuvor in Sonderfahrplänen veröffentlicht wurden. Das gilt etwa für Baumaßnahmen oder wetterbedingte Störungen. Zum anderen können die Kunden den Antrag auf Garantieleistung jetzt auch über Internet einreichen. Erstattungen sind bei bei Verspätungen von mehr als 20 Minuten im regionalen Bus- und Bahnverkehr des GVH möglich. 2016 wurden sie in 69 000 Fällen gezahlt.
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