Die Verwaltungsgesellschaft des ECE legte keinen Widerspruch gegen einen entsprechenden Vergleichsvorschlag von Amtsrichterin Catharina Schwind ein, ebenso wenig wie der 51-Jährige. Der Mann hatte die Galerie im Juli 2013 angesteuert, um dort Mittag zu essen. Im Gedränge vor dem Eingang Kurt-Schumacher-Straße blieb er mit dem rechten Fuß am Rand eines kleinen Gullys hängen, dessen Metalldeckel rund zwei Zentimeter abgesackt war. Bei dem Sturz überdehnte und zerrte sich der ECE-Kunde ein Sprunggelenk; er war wochenlang krankgeschrieben, musste eine Fußschiene tragen und war auch während eines späteren Urlaubs gehandicapt.
Der 51-Jährige forderte 3000 Euro Schmerzensgeld vom ECE, der Betreiber überwies zunächst nur 300 - die jetzt um 700 Euro aufgestockt werden. Wie Richterin Schwind feststellte, unterliege die Galerie vor ihren Eingängen einer Verkehrssicherungspflicht. Zudem sei der Verwaltung schon seit 2012 bekannt gewesen, dass der Gully abgesackt war. Inzwischen ist alles wieder geglättet: Die Stolperfalle wurde beseitigt und das Unfallopfer ist wiederhergestellt.