Der Tatvorwurf: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Doch Amtsrichter Jörn Thyen stellte das Verfahren gegen den psychisch kranken Angeklagten ein, legte ihm lediglich das Ableisten von 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit auf.
Die beiden 22 und 23 Jahre alten Studentinnen mussten nicht vor Gericht aussagen, weil der Angeklagte die Tat schon vorab gestanden hatte. Eine der Frauen hatte auf der Toilette bemerkt, dass über ihrem Kopf - über den Sichtschutz zur Nachbarkabine hinweg - ein Mobiltelefon auf sie gerichtet war. Sie und ihre Kommilitonin riefen die Polizei, die Beamten konnten den Täter noch im dritten Stock des Uni-Gebäudes festnehmen. „Das war eine gruselige Sache“, kommentierte Richter Thyen den Vorfall, „aber zum Glück war auf den Aufnahmen nicht viel zu erkennen.“
Dem Angeklagten, der selbst vorübergehend Psychologie und Mathematik studiert hatte, waren die Örtlichkeiten durchaus bekannt. Seit Jahren begeht der Mann immer wieder Straftaten wie Körperverletzung, Nötigung, Diebstahl oder Sachbeschädigung, jedoch wurden alle entsprechenden Verfahren wegen Schuldunfähigkeit eingestellt. 2012 hatte ihm ein Sachverständiger eine schizophrene Erkrankung attestiert.
In der Gerichtsverhandlung entschuldigte sich der Spanner für seine Tat. Wie er erläuterte, sei er derzeit in psycho- und ergotherapeutischer Behandlung. Auf mittlere Sicht, so der Hartz-IV-Empfänger, wolle er auch eine Ausbildung absolvieren - doch derzeit sei ihm dies noch nicht möglich.