Bei der näheren Kontrolle stellten die Zollbeamten jedoch fest, dass es sich um 1,4 Kilogramm Steinkorallen handelte, die nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt sind.
Für die Einfuhr von rund 5000 Tier- und 28.000 Pflanzenarten, die vom Aussterben bedroht sind, brauchen die Besitzer eine Aus- und Einfuhrgenehmigung der Staaten, die sie bereisen. Die nötigen Papiere, die in Deutschland vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) ausgestellt werden, konnte der 21-Jährige für die Steinkorallensammlung jedoch nicht vorweisen.
Verstoß kann teuer werden
Für einen solchen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz kann die Behörde Bußgelder bis zu einer Höhe von 50.000 Euro verhängen. „Das machen wir aber nur in Fällen, in denen professionell mit Korallen, Elefantenstoßzähnen oder anderen Produkten gehandelt wird, die unter das Artenschutzabkommen fallen“, sagt Dietrich Jelden, Leiter des Referats für Artenschutz des BfN. Verdächtig seien etwa Reisende, die bereits in der Vergangenheit versucht hätten, verbotene Tier- und Pflanzenarten unerlaubt einzuführen. „In Fällen, in denen die Leute aus Unwissenheit handeln, verhängen wir lediglich ein geringes Bußgeld und stellen das Verfahren nach dessen Zahlung ein“, so Jelden.