Fast unbemerkt hat der Bundestag zum Jahreswechsel ein Gesetz verabschiedet. Wer ein Ladengeschäft oder Büroräume gemietet hat und von Corona-Einschränkungen betroffen ist, kann jetzt ein Senken der Mietkosten verlangen – auch rückwirkend, sagt der Jurist Prof. Volker Römermann.