Von Mittwoch, 23. Dezember, an schreibt ein neues Gesetz vor, dass der Verkäufer eines Hauses oder eine Wohnung mindestens die Hälfte der Maklerprovision tragen muss. Dadurch sollen die Kaufnebenkosten sinken. Der Immobilienverband IVD-Nord befürwortet die Aufteilung.