Bis dahin muss der Handwerker oder Bauträger beweisen, dass er gute Arbeit geleistet hat. Danach kehrt sich die Beweislast um, und die gesetzliche Verjährungsfrist beginnt. Mit der Abnahme wird zudem die Schlusszahlung fällig, und die Haftung für das Gebäude geht auf den frischgebackenen Hausbesitzer über. Stellen sich nach der Bauabnahme Mängel heraus, muss der Bauherr beweisen, dass sie auf einer mangelnden Leistung beruhen. Wenn dies bestritten wird, sind Gerichtsverfahren oder teure Nacharbeiten meist die Folge. Um das zu vermeiden, sollte der Bauherr bestens vorbereitet zur Bauabnahme erscheinen. Das Entscheidende ist das Anfertigen eines Abnahmeprotokolls. Darin beschreibt er alle vorgefundenen Mängel möglichst genau. Ein beweiskräftiges Foto dient der zusätzlichen Bestandsaufnahme. Anschließend sollten sich beide Parteien auf eine Frist zur Nachbesserung einigen und das Protokoll unterschreiben. In der Praxis bieten Bauträger bei ausgewählten Mängeln gelegentlich einen finanziellen Ausgleich, eine Art Vertragsstrafe statt der Nachbesserung an. Auch eine solche Regelung gehört unbedingt mit ins Protokoll. Fühlt sich ein Bauherr mit einer Bauabnahme überfordert, empfiehlt es sich, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Verband privater Bauherren, der Bauherren-Schutzbund oder der TÜV Rheinland bieten gegen Honorar Hilfe an. Das kostet zwar 2000 bis 3000 Euro, doch ein verdeckter Mangel kann den Bauherren deutlich teurer zu stehen kommen.
Julia Pennigsdorf