Gefertigt sind sie aus Holz, Metall, Werkstein oder Stahlbeton. Form und Konstruktion richten sich nach der Höhe der Wohngeschosse, der Anordnung der Räume und der gestalterischen Konzeption.
Die Treppe sollte aus Sicherheitsgründen ein stabiles Geländer und einen festen Handlauf haben. Treppen bis zu einer Breite von 1,50 Metern müssen an einer Seite ein Geländer haben, breitere Treppen an beiden Seiten. Die Gestaltung des Geländers ist Geschmackssache. Es gibt etliche Möglichkeiten - ob aus Stäben oder Gittern, Drahtglas oder Sicherheitsglas, Holz oder Kunststoff.
Julia Pennigsdorf