Das niedersächsische Landeskabinett hat die Neufassung der Mietpreisbremse beschlossen. Die Deckelung gilt wegen vieler Neubauten nicht mehr in Leer und Vechta, wie das Bauministerium am Dienstag mitteilte. Gedeckelt sind demnach Mieten in Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Osnabrück, Göttingen, Lüneburg, Langenhagen, Laatzen, Buchholz in der Nordheide, Buxtehude, Wolfsburg und auf den Ostfriesischen Inseln.
Die Verordnung tritt Anfang Januar in Kraft. „Wir schaffen jetzt klare Verhältnisse“, sagte Niedersachsens Bauminister Olaf Lies (SPD).
Ursprüngliche Fassung Anfang 2020 gekippt
Die 2016 eingeführte Mietpreisbremse war im August vom Landgericht Hannover gekippt worden. Grund dafür war, dass Begründungen für die Deckelung der Mieten fehlten, so das Gericht (Az.: 7 S 7/20).
Zu Beginn des Jahres hatte die Landesregierung ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Lage auf den Wohnungsmärkten analysierte und vorschlug, in welchen Kommunen die Mietpreisbremse gelten soll. Auf Basis des Gutachtens sei ein Entwurf für eine neue Mieterschutzverordnung erarbeitet worden, erklärte das Ministerium. Anschließend konnten die Kommunen Stellung nehmen.
Die Mietpreisbremse besagt, dass der Preis für Neuvermietungen nur noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen soll.
Von RND/dpa