Betroffene Personen müssen jedoch spätestens bis zum 31. Januar 2016 einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Wohngeldbehörde gestellt haben. Haushalte, die bereits Wohngeld bis in das Jahr 2016 bewilligt bekommen haben, müssen sich nicht melden. In Niedersachsens Landeshaushalt 2016 sind für das Wohngeld rund 150 Millionen Euro vorgesehen. In diesem Jahr waren es 130 Millionen Euro.
dpa