Nach einer Serie von ausländerfeindlichen Aktionen hatte das Innenministerium die Gruppierung im vergangenen September wegen Volksverhetzung und Verbreitung nationalsozialistischer Propaganda verboten. Den führenden Mitgliedern der Gruppe war eine entsprechende Verfügung zugestellt worden.
Gegen das Verbot hat eines dieser Führungsmitglieder geklagt, das dabei auch die Vereinigung selbst vertritt. Zu klären sei nun, ob eine Einzelperson klageberechtigt sei und ob die später nachgereichte Klage der Gruppe fristgemäß eingereicht worden sei, so die Richter.
dpa