1982: Helmut Schmidt war durch ein konstruktives Misstrauensvotum gestürzt worden, das Parlament hatte Helmut Kohl zum Kanzler gewählt. Kohl wollte jedoch eine Neuwahl herbeiführen, um die neue schwarz-gelbe Regierung zu legitimieren. Er stellte die Vertrauensfrage, obwohl er die parlamentarische Mehrheit hatte – er verlor nur, weil sich die eigenen Abgeordneten gegen ihre Überzeugung enthielten. Danach konnte Bundespräsident Karl Carstens (CDU) auf Antrag Kohls Neuwahlen anordnen. Verfassungsrechtlich war dies heftig umstritten, das Bundesverfassungsgericht erklärte den Vorgang jedoch für rechtens.