Wenn er allerdings dagegen vorgehe, werde vor Gericht verhandelt. Der 43-Jährige hatte vor rund einem Jahr in einem öffentlichen Gespräch zum Thema „Größenwahn in der Kunst“ die „Diktatur der Kunst“ gefordert und den Arm zu der verbotenen Geste gehoben.
Der Strafbefehl sei ergangen, weil er „Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ verwendet habe, sagte die Sprecherin weiter. Zuvor hatte das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ darüber berichtet.
dpa