Der Presserat hat die Beschwerden über den umstrittenen Facebook-Pranger der „Bild“-Zeitung als unbegründet verworfen. Das Gremium teilte am Dienstagabend mit, die Berichterstattung von „Bild“ und „Huffington Post“ über fremdenfeindliche Äußerungen bei Facebook sei zulässig. Das gelte auch für die Veröffentlichung der Namen und Profilbilder.
„Bild“ und Bild.de hatten unter der Überschrift „Bild stellt die Facebook-Hetzer an den Pranger“ Kommentare von Nutzern mit Namen und Foto veröffentlicht. Die „Huffington Post“ zeigte eine Sammlung der aus ihrer Sicht schlimmsten Kommentare ebenfalls mit Profilbildern und Namen unter dem Titel „Hier sprechen die Hassfratzen“. Insgesamt 38 Leser hatte sich über die Veröffentlichungen beschwert und Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Diffamierungen kritisiert.
Rüge für die Abendzeitung
Der Beschwerdeausschuss 2 des Presserats kam zu dem Schluss, die Berichterstattung sei zulässig. Es habe sich nicht um private, sondern um politische Äußerungen der Nutzer in öffentlichen Foren gehandelt, teilte der Rat mit. Daran bestehe ein öffentliches Interesse, das die Persönlichkeitsrechte überlagere. Die Einordnung als „Hassfratzen“ wertete der Presserat als eine zugespitzte Meinungsäußerung, die sich im Rahmen der presseethischen Grenzen bewegt.
Eine Rüge erhielt dagegen die „Abendzeitung“ für ihre Online-Berichterstattung über die Ermordung einer US-Fernsehmoderatorin. Die Redaktion veröffentlichte ein Video, in dem die tödlichen Schüsse gezeigt wurden.
Von Nina Gödeker