Das „Eilverfahren“ zog sich zwei Jahre hin. Per einstweiliger Verfügung hatte das Hamburger Landgericht Anfang 2017 dem Magazin Spiegel verboten, Artikel über Steuervermeidung der Fußballstars Cristiano Ronaldo, José Mourinho und Mesut Özil weiter zu verbreiten. Die Texte waren Teil der Football-Leaks-Berichterstattung, bei der der Spiegel finanzielle Machenschaften im weltweiten Profifußball aufdeckte. Jetzt konnte der Spiegel einen Sieg im Rechtsstreit um die sogenannten Football-Leaks erringen.
Anwaltskanzlei zieht Antrag zurück
Am gestrigen Dienstag erklärte der Richter am Oberlandesgericht, dass er „unter Vorbehalt dem Antrag der Beklagten folgen“ wolle, so schreibt es heute der Spiegel. Die Anwaltskanzlei Schertz Bergmann, die von der spanischen Kanzlei Senn Ferrero für den Rechtsstreit in Hamburg engagiert worden ist, zog daraufhin den Antrag auf Erlass der Unterlassungsverfügung zurück. Zu den Mandanten von Senn Ferrero zählten unter anderen auch Ronaldo und Özil.
Folgen für Ronaldo und Özil
Ronaldo wurde infolge der Berichterstattungen in Spanien wegen des Verdachts der Veröffentlichung angeklagt und zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Der Fußballer zahlte außerdem rund 20 Millionen Euro an den spanischen Fiskus. Von Mesut Özil forderte das Finanzamt eine Strafzahlung von 790.000 Euro und eine Nachzahlung von zwei Millionen Euro.
Von RND