Eine 74-Jährige soll ihre tote Freundin im Garten vergraben und jahrelang deren Rente kassiert haben, nun ist sie zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Amtsgericht im hessischen Alsfeld sprach die Frau aus Grebenhain am Dienstag des gewerbsmäßigen Betrugs schuldig. Die Angeklagte hatte vor Gericht gestanden, ihre Freundin, die sie zuvor jahrelang gepflegt hatte, vergraben zu haben, um weiterhin Pflegegeld und Rente zu kassieren.
Bescheinigungen ohne Überprüfung ausgestellt
Die Zahlungen waren fast zehn Jahre lang bei ihr eingegangen, insgesamt rund 135.000 Euro. Mehrere Pflegedienste hatten ohne Überprüfung immer wieder Bescheinigungen für die längst Verstorbene ausgestellt. Die Freundin starb im Frühjahr 2005 im Alter von 81 Jahren eines natürlichen Todes, doch erst im Dezember 2013 meldete die Gemeindeverwaltung sie als vermisst. Die Polizei fand die Leiche im folgenden Sommer. Das Vergraben von Toten im Garten ist juristisch eine Ordnungswidrigkeit, in diesem Fall aber verjährt.
Der Staatsanwalt hatte auf zwei Jahre und zehn Monate Haft plädiert. Der Pflichtverteidiger hatte eine sechsmonatige Bewährungsstrafe für ausreichend erachtet.
dpa