Entgegen erster Annahmen, prüft das Verkehrskommissariat Bielefeld den Verdacht des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr nach § 315b StGB. Das berichtet die "Neue Westfälische".
Noch am Dienstag war die Polizei der Überzeugung, gar nicht zuständig zu sein. Stattdessen war man davon ausgegengen, dass die Ermittlungen Sache des Luftfahrtbundesamtes seien. Doch auch dort fühlte man sich nicht zuständig und leitete den Vorgang an die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) weiter. Diese werde allerdings nur tätig, wenn es Tote oder Schwerverletzte gebe oder ein Fahrzeug schwer beschädigt sei: "Nichts davon trifft zu", bestätigte BFU-Sprecher Germout Freitag gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung". So landete der Fall wieder bei der Polizei.
Flugzeug landet auf Autobahn
Der Schweizer Pilot einer MS-Commodore-150 hatte wegen eines Motorschadens eigentlich auf einen nahegelegenen Flugplatz umgeleitet werden sollen, es aber nicht bis dorthin geschafft. Aus der Not heraus hatte sich der 66-Jährige für die Landung auf der A2 entschieden und beim Landeanflug lediglich einen LKW gestreift. Weder am LKW noch am Flugzeug waren ein nennenswerter Schaden entstanden. LKW-Fahrer und Pilot blieben unverletzt.
RND/caro