Es wird die Welt nicht verändern. Und doch könnte ein Antrag der Jungen Union, der auf dem Bundesparteitag der CDU in der nächsten Woche beschlossen werden soll, eine jahrzehntelange Debatte der deutschen Nachkriegsgeschichte zu einem Ende führen. Die Union will die Nationalhymne im Grundgesetz verankern – und damit eine erstaunliche Lücke in der Verfassung schließen.
Durch die Nazis diskreditiert
Die Nationalhymne ist neben der schwarz-rot-goldenen Flagge das wichtigste Nationalsymbol der Deutschen – aber anders als die Flagge bis heute nicht im Grundgesetz festgeschrieben. Die Gründer der Verfassung verzichteten darauf, weil die Hymne durch die Nationalsozialisten diskreditiert worden war.
Die Junge Union will das nun nachholen. Der Bundesvorstand hat für den CDU-Parteitag am 14. Dezember einen Antrag eingereicht, damit die CDU die Initiative "zur Änderung des Grundgesetzes durch die Aufnahme der Nationalhymne in den Art. 22 GG" ergreift.
Heuss' Bedenken gegen die Hymne
Der Artikel soll erweitert werden: "Die Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland ist die dritte Strophe des Liedes der Deutschen mit dem Text von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben und der Melodie von Joseph Haydn." Die Initiative hat gute Chancen, die CDU-Antragskommission empfiehlt, den Antrag anzunehmen.
Der erste Bundespräsident Theodor Heuss hatte noch erhebliche Bedenken gegen die alte Hymne. Am Ende musste er sich aber Bundeskanzler Konrad Adenauer beugen, der die Kakofonie bei offiziellen Anlässen für unwürdig hielt.
Ein Gassenhauer als Notlösung
So wurde beim Kölner Radrennen 1949 der Schlager "Wir sind die Eingeborenen von Trizonesien“ intoniert. Und beim Besuch Adenauers in Chicago ein Jahr später spielten die Amerikaner mangels Hymne den Gassenhauer "Heidewitzka, Herr Kapitän".
1952 einigten sich Adenauer und Heuss per Briefwechsel darauf, die dritte Strophe des Deutschlandliedes als Nationalhymne spielen zu lassen – allerdings aus Rücksicht vor dem Ausland ohne eine Änderung des Grundgesetzes. Kanzler Helmut Kohl und Bundespräsident Richard von Weizsäcker erneuerten diese Vereinbarung 1991 in einem ähnlichen Briefwechsel.