Die Staatsanwaltschaft wirft Tauss vor, sich zwischen Mai 2007 und Januar 2009 in 102 Fällen überwiegend kinderpornografische Bilder und Videos verschafft zu haben.
Tauss rechtfertigte dies mit seiner Arbeit als Abgeordneter. Er habe Erkenntnisse über die Verbreitung von Kinderpornografie für seine politische Arbeit gewinnen und einen Pornoring sprengen wollen. Das Urteil wird am 28. Mai erwartet.
afp