Das Gericht habe seine Entscheidung damit begründet, dass die Panscher eine offizielle Zulassung für die Herstellung und den Vertrieb von Alkohol gehabt hätten. Deshalb müssten die Aufsichtsbehörden haften, sagte Brand unter Berufung auf die türkische Anwältin der Familie, Deniz Yildirim. NDR 1 Welle Nord sagte sie, es sei das erste Mal, dass eine türkische Behörde im Fall von Alkoholpanscherei zu einer Entschädigungszahlung verurteilt worden sei.
Die Höhe der Entschädigung, die das türkische Landwirtschaftsministerium und die ihm untergeordnete Behörde für Tabak und Alkohol zahlen müssen, steht noch nicht fest. Der 21-Jährige und seine Mitschüler hatten in einem Hotel im türkischen Badeort Kemer gepanschten Alkohol gekauft. Der 21-Jährige starb noch im Hotel an einer Methanolvergiftung, ein 17- und ein 19-Jähriger fielen ins Koma und starben später in der Uniklinik Lübeck. Zwei weitere Schüler erlitten ebenfalls Vergiftungen, überlebten jedoch. Brand sagte, er erwarte, dass das Gericht in den vier noch anhängigen Fällen ähnlich entscheiden werde.
Das Strafverfahren gegen die beiden Getränkelieferanten und zwei Hotelangestellte soll in dieser Woche fortgesetzt werden. Sie waren zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden; ein Revisionsgericht hatte die Urteile jedoch aufgehoben und höhere Strafen verlangt.
dpa