Sollten die Schweizer Justizbehörden in den kommenden Wochen entscheiden, den Regisseur in die USA auszuliefern, könne er noch Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen, sagte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf der Zeitung „Le Matin“ vom Sonntag. Polanski könnte nach ihren Angaben vor das Bundesstrafgericht und dann vor das Bundesgericht ziehen. Das Auslieferungsverfahren könne daher „mehrere Monate bis ein Jahr“ dauern.
Der polnisch-französische Filmemacher war Ende September auf Betreiben der USA in Zürich festgenommen worden. Nach gut fünf Wochen in Untersuchungshaft trat er Anfang Dezember seinen Hausarrest in seinem Chalet in Gstaad an. Die US-Justiz will ihn wegen des sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen vor mehr als 30 Jahren zur Verantwortung ziehen. Polanski hatte die Tat gestanden, war 1978 jedoch vor dem endgültigen Urteil aus den USA geflohen. Vor gut einer Woche hatte ein Gericht in Los Angeles einen Antrag von Polanskis Anwälten abgelehnt, die ein Urteil in Abwesenheit des Angeklagten gefordert hatten.
afp