Das hat das Landgericht Frankfurt(Oder) am Mittwoch in einem Zivilverfahren entschieden. Der Verein "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" hatte den Landesbetrieb Straßenwesen verklagt. Die Behörde sollte Schilder an den vier Ortseingängen von Templin dulden, auf denen die "Nudelmesse" für jeden Freitag angekündigt wird. Die Kläger hatten bereits zuvor mitgeteilt, dass sie im Fall einer Niederlage in Revision gehen würden.
Freitagsmesse mit Nudeln und Bier
Die deutsche Sektion der als Protestbewegung in den USA entstandenen Spaghettimonster-Kirche will am Ortseingang der uckermärkischen Stadt Templin wie andere Kirchen auf ihre Gottesdienste, die Nudelmessen, hinweisen. Dabei verzehren die sogenannten Pastafaris freitags gemeinsam Nudeln und Bier. Der Verein bezeichnet sich selbst als Weltanschauungsgemeinschaft.
Der KdFSMD-Vorsitzende Rüdiger Weida hatte bei der gerichtlichen Auseinandersetzung auf eine zwischen ihm, dem Bürgermeister Detlef Tabbert (Linke) und dem Landesbetrieb geschlossene Vereinbarung verwiesen. In dieser Vereinbarung sei die Spaghettimonster-Kirche als Weltanschauungsgemeinschaft anerkannt worden. Zudem seien ihr eigene Infotafeln zugestanden worden. Das Land bestritt auch vor Gericht die Existenz dieser Vereinbarung, weshalb Weida eine Anzeige wegen Prozessbetrugs gegen die Rechtsvertreterin des Landes prüft.
Bei der "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" handelt es sich um eine sarkastische Parodie, 2005 von dem amerikanischen Physiker Bobby Henderson in die Welt gebracht, um die Schulbehörde im US-Staat Kansas zu verspotten. Die Behörde hatte festgelegt, dass im Biologieunterricht nicht nur Darwins Evolutionstheorie, sondern auch das fundamental-religiöse "Intelligent design" gelehrt wird, nach dem Gott die Welt erschaffen hat. Hendersons fliegendes Spaghettimonster eroberte die Welt, vor allem die der Atheisten und Religions-Gegner, stößt allerdings auch immer wieder auf Unverständnis von Behörden.
afp/dpa