Auf der Grundlage der noch ausstehenden schriftlichen Urteilsbegründung des Bundesarbeitsgerichts werde entschieden, „wie wir vorgehen müssen, um den Begriff "vorübergehend" noch präziser auszulegen, sei es gesetzlich oder mit anderen Maßnahmen“, fügte die CDU-Politikerin hinzu.
Ein Zuschauer in der ARD-Sendung „Wahlarena“ hatte Merkel kürzlich geschildert, dass er seit inzwischen zehn Jahren als Leiharbeiter für einen Automobilzulieferer arbeite. Daraufhin hatte Merkel gesagt: „Ich halte das für einen sehr krassen Fall. (...) Wenn es mehrere Fälle über zehn Jahre gibt, bin ich bereit, mir das anzuschauen. Das kann nicht sein.“ Leiharbeit sei nicht für einen so langen Zeitraum gedacht.
In der „Leipziger Volkszeitung“ betonte Merkel, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung den Begriff „vorübergehend“ für den Einsatz von Leiharbeitern in einem Betrieb eingeführt habe. Die frühere rot-grüne Bundesregierung habe jede zeitliche Beschränkung für Leiharbeit aufgehoben.
dpa