Ziel ist eine bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung. Dabei gehe es um kein generelles Burka-Verbot, betonte Staatskanzleichef Marcel Huber (CSU) nach der Kabinettssitzung. "Es geht nicht um persönliche oder religiöse Überzeugungen. Es geht uns ausschließlich um die ordentliche Durchführung eines Gerichtsverfahrens." Es sei wichtig, dass man bei einem Zeugen auch Mimik und Gestik bei der Aussage bewerten könne.
Zuletzt hatte sich eine Muslimin vor dem Münchner Amtsgericht geweigert, ihren Nikab – einen Gesichtsschleier – abzulegen. Der Richter ließ sie letztlich gewähren: Sie durfte in kompletter Verhüllung aussagen, nur ihre Augen waren zu sehen. Im Berufungsprozess vor dem Landgericht zeigte die Zeugin dann den Verfahrensbeteiligten ihr Gesicht; dem Publikum blieb es verborgen.
Eine Kleiderordnung für Zeugen gibt es bislang nicht. Letztlich liegt es im Ermessen des jeweiligen Richters, wie er im konkreten Fall verfährt.
dpa/RND