Die 39-Jährige hatte in dem Prozess in der vergangenen Woche überraschend erklären lassen, sie habe zu ihren Verteidigern kein Vertrauen mehr. Zschäpe habe in ihrer schriftlich nachgereichten Begründung nicht darlegen können, dass das Verhältnis nachhaltig gestört sei, sagte Götzl. Der Richter nannte keine Details, erwähnte aber, dass sich Zschäpe bei ihrem Antrag von einem weiteren Anwalt habe beraten lassen.
Zschäpe soll mitverantwortlich sein für die Ermordung von zehn Menschen überwiegend türkischer Abstammung, für zwei Bombenanschläge und 15 Raubüberfälle in den Jahren 2000 bis 2011. Vor Gericht stehen außerdem vier mutmaßliche Helfer der Gruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU), die von den Ermittlern als terroristische Vereinigung eingestuft wird. Die beiden mutmaßlichen Haupttäter Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt hatten sich bei ihrer Enttarnung das Leben genommen.
dpa