Bundestag und Bundesrat hatten zuvor im Eilverfahren die Kreditermächtigungen von bis zu 22,4 Milliarden Euro bis zum Jahr 2012 für Griechenland verabschiedet.
Der Bundespräsident hat die Aufgabe zu prüfen, ob Gesetze verfassungskonform ausgearbeitet worden sind. Nur wenn die Inhalte von Gesetzen für ihn offensichtlich verfassungswidrig sind, kann er die Inkraftsetzung stoppen.
Der Zeitdruck bei der Griechenland-Hilfe war entstanden, weil Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bei dem Sondergipfel der Euro- Länder am Abend in Brüssel mit der Rückendeckung einer deutschen Parlamentsentscheidung auftreten wollte.
dpa